Heizungsförderung: Klimabonus sinkt am 01.02.2027 auf 12 %. Jetzt noch 16 % sichern

Heizungsförderung 2027 · Stichtag 01.02.2027

Heizungsförderung 2027: Am 01.02.2027 sinkt der Klimabonus

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen will, sollte den Antrag bei der KfW vor dem 01.02.2027 stellen. Dann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % auf 12 %, und die förderfähigen Kosten werden um 750 € gekürzt. Hier sehen Sie, was das in Euro bedeutet und wie Sie es zeitlich noch schaffen.

Was sich am 01.02.2027 ändert

16 % → 12 %
Klimageschwindigkeitsbonus

für selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung tauschen

28.000 € → 27.250 €
Förderfähige Kosten

für die erste Wohneinheit, danach alle sechs Monate weitere 750 € weniger

30 % + bis 40 %
Bleibt unverändert

Grundförderung und Einkommensbonus, Höchstsatz bis 80 %

Hintergrund ist die BEG-Reform 2026: Der Klimabonus startete am 21.07.2026 mit 16 % und sinkt seitdem alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Ab dem 01.08.2028 gibt es ihn nicht mehr. Wer früher tauscht, bekommt mehr.

Was der Stichtag in Euro bedeutet

Beispiel: Einfamilienhaus, selbst bewohnt, alte Gasheizung wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, die Kosten liegen über den förderfähigen Höchstbeträgen. Gerechnet wird der Zuschuss für die erste Wohneinheit, Antrag am 31.01.2027 oder am 01.02.2027.

Ohne Einkommensbonus
zvE über 50.000 € (ohne Kind)
Antrag bis 31.01.2027 (46 %)12.880 €
Antrag ab 01.02.2027 (42 %)11.445 €
Vorteil bei frühem Antrag: 1.435 €
Mit 10 % Einkommensbonus
zvE 40.001 bis 50.000 €
Antrag bis 31.01.2027 (56 %)15.680 €
Antrag ab 01.02.2027 (52 %)14.170 €
Vorteil bei frühem Antrag: 1.510 €
Mit 30 % Einkommensbonus
zvE 30.001 bis 40.000 €
Antrag bis 31.01.2027 (70 %)19.600 €
Antrag ab 01.02.2027 (70 %)19.075 €
Vorteil bei frühem Antrag: 525 €
Mit 40 % Einkommensbonus
zvE bis 30.000 €
Antrag bis 31.01.2027 (80 %)22.400 €
Antrag ab 01.02.2027 (80 %)21.800 €
Vorteil bei frühem Antrag: 600 €

Der Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt, mit 40 % Einkommensbonus auf 80 %. Deshalb fällt der Unterschied bei hohen Boni kleiner aus: Dort wirkt vor allem die Absenkung der förderfähigen Kosten. Ein Kind unter 18 im Haushalt verschiebt die Einkommensgrenzen um 10.000 € nach oben.

Fördersätze zuletzt geprüft: 11.10.2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de und amtliche BEG-FAQ. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.

So schaffen Sie den Antrag vor dem 01.02.2027

Der Antrag selbst ist schnell gestellt. Zeit kosten die Schritte davor: Heizlast klären, Angebote vergleichen, Vertrag mit Förderklausel abschließen. Mit diesem Fahrplan bleibt genug Puffer.

Bis Mitte November
Erstgespräch und Heizungscheck

Wir prüfen, ob Sie den Klimabonus und den Einkommensbonus bekommen, und klären, welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt.

Bis Mitte Dezember
Heizlast und Angebote

Mit der raumweisen Heizlastberechnung holen Sie vergleichbare Angebote ein. So passt die Anlage, und der Fachbetrieb kann verbindlich anbieten.

Bis Mitte Januar
Vertrag mit Förderklausel

Sie unterschreiben den Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb, abgesichert durch eine Förderklausel. Wir prüfen die Klausel und erstellen die Bestätigung zum Antrag.

Vor dem 01.02.2027
Antrag bei der KfW

Der Antrag geht im KfW-Kundenportal raus. Damit gelten 16 % Klimabonus und 28.000 € förderfähige Kosten, auch wenn der Einbau erst im Frühjahr erfolgt.

Wichtig: Mit dem Einbau darf erst nach dem Antrag begonnen werden. Ein Vertrag ohne Förderklausel oder ein Baubeginn vor dem Antrag kann die gesamte Förderung kosten. Wir prüfen Vertrag und Reihenfolge, bevor Sie unterschreiben.

Wir übernehmen die Förderung für Sie

Als zugelassene Energieberater im Rhein-Main-Gebiet mit Büro in Dreieich begleiten wir Ihren Heizungstausch von der ersten Einschätzung bis zur Auszahlung des Zuschusses.

  • Prüfung, welche Boni Ihnen zustehen
  • Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Prüfung der Angebote und der Förderklausel
  • Bestätigung zum Antrag und Antrag bei der KfW
  • Begleitung bis zum Verwendungsnachweis
  • Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2027

Was ändert sich am 01.02.2027 bei der Heizungsförderung?
Zwei Werte sinken: Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt von 16 % auf 12 %, und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 28.000 € auf 27.250 €. Die Grundförderung von 30 % und der Einkommensbonus bleiben unverändert. Danach geht es alle sechs Monate weiter nach unten, ab Mitte 2028 gibt es keinen Klimabonus mehr.
Zählt das Datum des Einbaus oder das Datum des Antrags?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag bei der KfW stellen. Der Einbau der neuen Heizung darf und soll erst nach der Antragstellung beginnen. Wer den Antrag vor dem Stichtag stellt, sichert sich die Konditionen zu diesem Zeitpunkt, auch wenn die Wärmepumpe erst danach eingebaut wird.
Was muss vor dem Antrag erledigt sein?
Sie brauchen einen unterschriebenen Liefer- und Leistungsvertrag mit Ihrem Fachbetrieb, der eine Förderklausel enthält (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Dazu kommt die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten. Erst dann kann der Antrag im KfW-Kundenportal gestellt werden. Planen Sie dafür realistisch einige Wochen ein, denn Angebote einholen und Heizlast prüfen braucht Zeit.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus überhaupt?
Selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung, zum Beispiel eine Öl- oder Gasheizung, gegen eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe tauschen. Vermieter erhalten den Bonus nicht.
Ändert sich 2027 noch mehr bei der Wärmepumpen-Förderung?
Ja, für das 1. Quartal 2027 sind zwei weitere Änderungen angekündigt. Ein Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Produktion soll eingeführt werden, dafür sinkt die Grundförderung für andere Wärmepumpen entsprechend. Außerdem soll der Austausch von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, die seit dem 1. Januar 2008 eingebaut wurden, nicht mehr gefördert werden. Die genauen Details stehen noch aus. Wir informieren Sie, sobald sie veröffentlicht sind.
Lohnt sich der Heizungstausch nach dem Stichtag trotzdem noch?
Ja. Auch nach dem 01.02.2027 bleiben 30 % Grundförderung, der Einkommensbonus bis 40 % und ein Höchstsatz von bis zu 80 %. Wer aber ohnehin tauschen will, verschenkt mit jedem Halbjahr Warten Geld. Je nach Einkommen sind es beim Einfamilienhaus bis zu 1.510 € allein durch die erste Absenkung.

Förderung vor dem 01.02.2027 sichern

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Haus und Ihrer Heizung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und sagen Ihnen, welche Förderung möglich ist. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt anrufenAnfrage