Heizungsförderung 2026 · KfW 458

Heizungsförderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss für die Wärmepumpe

Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage ersetzt, kann bis zu 70 % der Kosten als Zuschuss über die KfW erhalten. Wir erklären das Bonussystem und berechnen Ihre individuelle Förderung.

Das Bonussystem auf einen Blick

30 %
Grundförderung
+ 20 %
Klimabonus
+ 5 %
Effizienzbonus
+ 30 %
Einkommensbonus

Maximal kombinierbar bis 70 % Fördersatz. Förderfähige Kosten: 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2. bis 6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE).

Das Bonussystem im Detail

Jeder Bonus hat eigene Voraussetzungen. Wir prüfen für Sie, welche zutreffen.

30 %
Grundförderung
Anwendbar bei:
  • Für alle Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)
  • Für Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Für Solarthermie-Anlagen
  • Für Hybridanlagen (mind. 65 % erneuerbare Energien)
  • Für Wärmenetzanschlüsse
Die Anlage muss mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.
+ 20 %
Klima-Geschwindigkeitsbonus
Anwendbar bei:
  • Austausch einer Ölheizung (jedes Alter)
  • Austausch einer Kohleheizung (jedes Alter)
  • Austausch einer Gas-Etagenheizung (jedes Alter)
  • Austausch einer Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren
  • Austausch einer Biomasse-Heizung ab 20 Jahren
  • Austausch einer Nachtspeicherheizung (jedes Alter)
Nur für selbstnutzende Eigentümer. Eine Gas-Zentralheizung unter 20 Jahren erhält keinen Klimabonus, das Einbaudatum wird geprüft. Wichtig bei neuer Biomasseheizung (Pellet, Hackschnitzel): Den Klimabonus gibt es nur, wenn sie mit Solarthermie, einer PV-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasser- und/oder Heizungsunterstützung kombiniert wird.
+ 5 %
Effizienzbonus
Anwendbar bei:
  • Wärmepumpe mit Wärmequelle Wasser (z. B. Grundwasser)
  • Wärmepumpe mit Wärmequelle Erdreich (Geothermie)
  • Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 (Propan)
  • Wärmepumpe mit Kältemittel R600a
  • Wärmepumpe mit Abwasser als Wärmequelle
Nur für Wärmepumpen. Eine Standard-Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne natürliches Kältemittel erhält diesen Bonus nicht.
+ 30 %
Einkommensbonus
Anwendbar bei:
  • Selbstgenutztes Wohneigentum (kein Vermieter)
  • Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
  • Maßgeblich ist der Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung (Antrag 2026 → Bescheide 2023 und 2024)
  • Nachweis ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts
Nicht möglich bei vermieteten Immobilien. Minderjährige Haushaltsmitglieder zählen nicht mit.
+ 2.500 €
Emissionsminderungszuschlag
Anwendbar bei:
  • Nur für neue Biomasseheizungen (z. B. Pellet, Hackschnitzel)
  • Anlage hält den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ ein
  • Pauschal 2.500 € zusätzlich, unabhängig von der Förderhöchstgrenze
Wird der Zuschlag beantragt, reduzieren sich die für Grund- und Bonusförderung berücksichtigten förderfähigen Kosten pauschal um 2.500 €.

Rechenbeispiele

Wie hoch ist Ihre Förderung konkret? Vier typische Szenarien:

Maximum: 70 %

Luft-Wasser-Wärmepumpe · alte Ölheizung · Einkommen 35.000 €

Grundförderung30 %
+ Klimabonus (Ölheizung)+ 20 %
+ Einkommensbonus+ 30 %
Gesamt70 %
Investitionskosten25.000 €
KfW-Zuschuss17.500 €
Ihr Eigenanteil7.500 €

Maximum 70 % erreicht. Kein Effizienzbonus, da Standard-Luft-Wärmepumpe.

Erdwärme-Wärmepumpe · alte Gasheizung (25 Jahre)

Grundförderung30 %
+ Klimabonus (Gas ab 20 J.)+ 20 %
+ Effizienzbonus (Erdwärme)+ 5 %
Gesamt55 %
Investitionskosten35.000 €
KfW-Zuschuss19.250 €
Ihr Eigenanteil15.750 €

Kein Einkommensbonus, da Einkommen über der Grenze. Trotzdem starke Förderung.

Wärmepumpe R290 · Ölheizung · Einkommen 55.000 €

Grundförderung30 %
+ Klimabonus (Öl)+ 20 %
+ Effizienzbonus (R290)+ 5 %
Gesamt55 %
Investitionskosten28.000 €
KfW-Zuschuss15.400 €
Ihr Eigenanteil12.600 €

Das Kältemittel R290 bringt den Effizienzbonus. Einkommen über 40.000 €, daher kein Einkommensbonus.

Luft-Wasser-Wärmepumpe · Gasheizung (12 Jahre)

Grundförderung30 %
Klimabonus0 %
Gesamt30 %
Investitionskosten22.000 €
KfW-Zuschuss6.600 €
Ihr Eigenanteil15.400 €

Kein Klimabonus: Eine Gasheizung unter 20 Jahren zählt nicht. Nur Grundförderung.

Alle Beispiele sind illustrativ. Die individuelle Förderung hängt von Gebäude, Anlage, Einbausituation und aktuellem Datum ab. Die Förderprogramme können sich ändern. Wir prüfen Ihre spezifische Situation kostenlos.

Wichtige Fristen und Degression

Die richtige Reihenfolge entscheidet

Vor dem KfW-Antrag (Heizungsförderung für Privatpersonen) muss der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb bereits geschlossen sein, mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Wir übernehmen die korrekte Abwicklung.

Klimabonus: Degression ab 2029

Der Klimabonus (20 %) sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (2029/2030: 17 %, 2031/2032: 14 %). Wer früh saniert, sichert sich die volle Förderung.

Emissionsminderungszuschlag für Biomasse: 2.500 €

Für Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel) gibt es einen einmaligen Zuschlag von 2.500 €, wenn die Staubemission von höchstens 2,5 mg/m³ nachgewiesen wird.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Welche Heizungen werden gefördert?
Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser, Abwasser), Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz-Vergaser), Solarthermie, Hybridanlagen und Wärmenetzanschlüsse. Alle müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert.
Wie alt muss meine alte Heizung sein?
Das hängt vom Typ ab: Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen werden unabhängig vom Alter mit Klimabonus gefördert. Gas-Zentralheizungen und Biomasse-Zentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Klimabonus zu erhalten.
Bekomme ich Förderung für eine neue Heizung im Neubau?
Nein. Die Heizungsförderung (KfW 458) gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Im Neubau greifen stattdessen die KfW-Programme für klimafreundlichen Neubau.
Was gilt, wenn sich mehrere Gebäude eine Heizung teilen?
Dann handelt es sich um ein Gebäudenetz, und das ist die Ausnahme: Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen werden weiterhin über die BAFA gefördert, nicht über die KfW. Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Konstellation gilt.
Kann ich die Heizungsförderung als Vermieter beantragen?
Ja, auch als Vermieter haben Sie Anspruch auf die Grundförderung (30 %) und ggf. den Effizienzbonus (5 %). Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
Kann ich neben der Heizungsförderung auch Dämmung fördern lassen?
Ja, das ist möglich und empfehlenswert. Die BAFA fördert Gebäudehüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster) separat über BEG EM. Kombiniert mit einem iSFP erhalten Sie 20 % auf 60.000 € Kostenbasis. Wir erstellen die optimale Gesamtstrategie.

Ihre Heizungsförderung berechnen lassen

Wir prüfen, welche Boni für Sie anwendbar sind, und beantragen die maximale Förderung, vor Auftragsvergabe, vollständig und termingerecht.

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