Heizungsförderung 2026 · KfW 458
Heizungsförderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss für die Wärmepumpe
Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage ersetzt, kann bis zu 70 % der Kosten als Zuschuss über die KfW erhalten. Wir erklären das Bonussystem und berechnen Ihre individuelle Förderung.
Das Bonussystem auf einen Blick
Maximal kombinierbar bis 70 % Fördersatz. Förderfähige Kosten: 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2. bis 6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE).
Das Bonussystem im Detail
Jeder Bonus hat eigene Voraussetzungen. Wir prüfen für Sie, welche zutreffen.
- Für alle Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)
- Für Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Für Solarthermie-Anlagen
- Für Hybridanlagen (mind. 65 % erneuerbare Energien)
- Für Wärmenetzanschlüsse
- Austausch einer Ölheizung (jedes Alter)
- Austausch einer Kohleheizung (jedes Alter)
- Austausch einer Gas-Etagenheizung (jedes Alter)
- Austausch einer Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren
- Austausch einer Biomasse-Heizung ab 20 Jahren
- Austausch einer Nachtspeicherheizung (jedes Alter)
- Wärmepumpe mit Wärmequelle Wasser (z. B. Grundwasser)
- Wärmepumpe mit Wärmequelle Erdreich (Geothermie)
- Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel R290 (Propan)
- Wärmepumpe mit Kältemittel R600a
- Wärmepumpe mit Abwasser als Wärmequelle
- Selbstgenutztes Wohneigentum (kein Vermieter)
- Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
- Maßgeblich ist der Durchschnitt des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung (Antrag 2026 → Bescheide 2023 und 2024)
- Nachweis ausschließlich über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts
- Nur für neue Biomasseheizungen (z. B. Pellet, Hackschnitzel)
- Anlage hält den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ ein
- Pauschal 2.500 € zusätzlich, unabhängig von der Förderhöchstgrenze
Rechenbeispiele
Wie hoch ist Ihre Förderung konkret? Vier typische Szenarien:
Luft-Wasser-Wärmepumpe · alte Ölheizung · Einkommen 35.000 €
Maximum 70 % erreicht. Kein Effizienzbonus, da Standard-Luft-Wärmepumpe.
Erdwärme-Wärmepumpe · alte Gasheizung (25 Jahre)
Kein Einkommensbonus, da Einkommen über der Grenze. Trotzdem starke Förderung.
Wärmepumpe R290 · Ölheizung · Einkommen 55.000 €
Das Kältemittel R290 bringt den Effizienzbonus. Einkommen über 40.000 €, daher kein Einkommensbonus.
Luft-Wasser-Wärmepumpe · Gasheizung (12 Jahre)
Kein Klimabonus: Eine Gasheizung unter 20 Jahren zählt nicht. Nur Grundförderung.
Wichtige Fristen und Degression
Vor dem KfW-Antrag (Heizungsförderung für Privatpersonen) muss der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb bereits geschlossen sein, mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Wir übernehmen die korrekte Abwicklung.
Der Klimabonus (20 %) sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (2029/2030: 17 %, 2031/2032: 14 %). Wer früh saniert, sichert sich die volle Förderung.
Für Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel) gibt es einen einmaligen Zuschlag von 2.500 €, wenn die Staubemission von höchstens 2,5 mg/m³ nachgewiesen wird.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
- Welche Heizungen werden gefördert?
- Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser, Abwasser), Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz-Vergaser), Solarthermie, Hybridanlagen und Wärmenetzanschlüsse. Alle müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert.
- Wie alt muss meine alte Heizung sein?
- Das hängt vom Typ ab: Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen werden unabhängig vom Alter mit Klimabonus gefördert. Gas-Zentralheizungen und Biomasse-Zentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Klimabonus zu erhalten.
- Bekomme ich Förderung für eine neue Heizung im Neubau?
- Nein. Die Heizungsförderung (KfW 458) gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Im Neubau greifen stattdessen die KfW-Programme für klimafreundlichen Neubau.
- Was gilt, wenn sich mehrere Gebäude eine Heizung teilen?
- Dann handelt es sich um ein Gebäudenetz, und das ist die Ausnahme: Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen werden weiterhin über die BAFA gefördert, nicht über die KfW. Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Konstellation gilt.
- Kann ich die Heizungsförderung als Vermieter beantragen?
- Ja, auch als Vermieter haben Sie Anspruch auf die Grundförderung (30 %) und ggf. den Effizienzbonus (5 %). Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) und Einkommensbonus (30 %) sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten.
- Kann ich neben der Heizungsförderung auch Dämmung fördern lassen?
- Ja, das ist möglich und empfehlenswert. Die BAFA fördert Gebäudehüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster) separat über BEG EM. Kombiniert mit einem iSFP erhalten Sie 20 % auf 60.000 € Kostenbasis. Wir erstellen die optimale Gesamtstrategie.
Weitere Leistungen
Ihre Heizungsförderung berechnen lassen
Wir prüfen, welche Boni für Sie anwendbar sind, und beantragen die maximale Förderung, vor Auftragsvergabe, vollständig und termingerecht.