Heizungsförderung · KfW · BEG-Reform 2026
Heizungsförderung 2026: bis zu 80 % Zuschuss für die Wärmepumpe
Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage ersetzt, erhält über die KfW einen direkten Zuschuss. Nach der BEG-Reform sind für Haushalte mit geringem Einkommen bis zu 80 % möglich. Mit dem Förderrechner sehen Sie sofort, welcher Fördersatz für Sie gilt.
BEG-Reform beschlossen: Diese Seite zeigt bereits die neuen Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026. Während der Umstellungsphase (bis 20.07.) sind neue Anträge nur mit bereits vorliegender BzA/TPB möglich. Alle Änderungen, Fristen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten: BEG-Reform 2026 im Überblick
Das Bonussystem auf einen Blick
Die Boni addieren sich: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 40 % Einkommensbonus ergeben rechnerisch 86 %. Der Staat deckelt die Förderung bei 80 %, wenn Sie den 40-%-Einkommensbonus erhalten (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €). Für alle anderen liegt der Deckel bei 70 %. Ohne Einkommensbonus sind es z. B. 30 % + 16 % = 46 %.
Förderfähige Kosten: 28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2. bis 6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE). Gilt für Anträge ab dem 21.07.2026.
Fördersätze zuletzt geprüft: 24.07.2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de und amtliche BEG-FAQ. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.
Direkt zum Förderrechner: Ihren Fördersatz ausrechnenDas Bonussystem im Detail
Jeder Bonus hat eigene Voraussetzungen. Wir prüfen für Sie, welche zutreffen.
- Für alle Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)
- Für Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Für Solarthermie-Anlagen
- Für Hybridanlagen (mind. 65 % erneuerbare Energien)
- Für Wärmenetzanschlüsse
- Austausch einer Ölheizung (jedes Alter)
- Austausch einer Kohleheizung (jedes Alter)
- Austausch einer Gas-Etagenheizung (jedes Alter)
- Austausch einer Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren
- Austausch einer Biomasse-Heizung ab 20 Jahren
- Austausch einer Nachtspeicherheizung (jedes Alter)
- 40 % bei zu versteuerndem Einkommen (zvE) bis 30.000 €
- 30 % bei zvE von 30.001 bis 40.000 €
- 10 % bei zvE von 40.001 bis 50.000 €
- Mit Kind unter 18: alle Grenzen + 10.000 € (Familienzuschlag)
- Nachweis über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts
- Effizienzbonus (5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, Erd- oder Wasserwärme)
- Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen)
Die technologiespezifischen Boni laufen aus, weil sich die Technik am Markt etabliert hat. Für bereits zugesagte Anträge gelten weiterhin die alten Konditionen.
Berechnen Sie Ihre Heizungsförderung
Stellen Sie Ihre Situation ein und sehen Sie sofort, welcher Fördersatz und welcher maximale KfW-Zuschuss für Sie gilt. Grundförderung, Klimabonus, gestaffelter Einkommensbonus und Familienzuschlag sind bereits nach den Konditionen ab dem 21.07.2026 eingerechnet.
Das Ergebnis ist eine erste Orientierung. Welche Kosten bei Ihrem Gebäude tatsächlich anerkannt werden, rechnen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret durch.
Ihre mögliche Förderung
Konditionen für Anträge ab 21.07.2026 (BEG-Reform). Klicken Sie an, was zutrifft.
Förderfähige Kosten der 1. Wohneinheit: 28.000 €, sinken zum 01.02.2027 auf 27.250 €. Maximal 80 % Fördersatz (bei 40 % Einkommensbonus), sonst 70 %.
Förderung für mein Haus anfragenRechenbeispiele
Wie hoch ist Ihre Förderung nach der Reform konkret? Vier typische Szenarien (Konditionen zum Neustart am 21.07.2026):
Luft-Wasser-Wärmepumpe · alte Ölheizung · zvE 28.000 €
Die Boni ergeben zusammen 86 %, ausgezahlt wird das Maximum von 80 % für die niedrigste Einkommensgruppe.
Wärmepumpe · Gasheizung (25 Jahre) · Familie mit Kind, zvE 38.000 €
Der Familienzuschlag senkt das maßgebliche Einkommen auf 28.000 €, dadurch 40 % statt 30 % Einkommensbonus. Förderfähig sind maximal 28.000 €.
Wärmepumpe · alte Ölheizung · zvE 45.000 €
Neu: Auch Einkommen bis 50.000 € erhalten jetzt einen Einkommensbonus (10 %).
Luft-Wasser-Wärmepumpe · Gasheizung (12 Jahre)
Kein Klimabonus: Eine Gaszentralheizung unter 20 Jahren zählt nicht. Nur Grundförderung.
Wichtige Fristen und Degression
Vor dem KfW-Antrag muss der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb bereits geschlossen sein, mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Wir übernehmen die korrekte Abwicklung.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zum Neustart der Förderung 16 % und sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte (zum 01.02.2027 auf 12 %). Ab Mitte 2028 entfällt er vollständig. Wer den Tausch plant, profitiert von einer frühen Antragstellung doppelt.
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit betragen 28.000 € und sinken alle sechs Monate um 750 € (zum 01.02.2027 auf 27.250 €), bis Ende 2030 auf 22.000 €.
Ab dem 1. Quartal 2027 erhält der Ersatz einer Erneuerbaren-Heizung, die seit dem 01.01.2008 installiert wurde, keine Förderung mehr; ältere Anlagen nur reduzierte förderfähige Ausgaben. Wer eine alte Wärmepumpe oder Pelletheizung ersetzen will, sollte den Antrag vorher stellen.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
- Welche Heizungen werden gefördert?
- Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser, Abwasser), Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz-Vergaser), Solarthermie, Hybridanlagen und Wärmenetzanschlüsse. Alle müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert, daran ändert auch die Reform nichts.
- Wie alt muss meine alte Heizung sein?
- Das hängt vom Typ ab: Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen werden unabhängig vom Alter mit Klimabonus gefördert. Gas-Zentralheizungen und Biomasse-Zentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Klimabonus zu erhalten.
- Wie funktioniert der neue Einkommensbonus?
- Der Einkommensbonus ist seit der BEG-Reform gestaffelt: 40 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, verschieben sich alle Grenzen um 10.000 € nach oben (Familienzuschlag). Nachweis über die Einkommensteuerbescheide, nur für Selbstnutzer.
- Bekomme ich Förderung für eine neue Heizung im Neubau?
- Nein. Die Heizungsförderung der KfW gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Im Neubau greifen stattdessen die KfW-Programme für klimafreundlichen Neubau.
- Was gilt, wenn sich mehrere Gebäude eine Heizung teilen?
- Dann handelt es sich um ein Gebäudenetz, und das ist die Ausnahme: Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen werden weiterhin über die BAFA gefördert, nicht über die KfW. Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Konstellation gilt.
- Kann ich die Heizungsförderung als Vermieter beantragen?
- Ja, auch als Vermieter haben Sie Anspruch auf die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist mit der Reform entfallen.
- Kann ich neben der Heizungsförderung auch Dämmung fördern lassen?
- Ja, das ist möglich und empfehlenswert. Die BAFA fördert Gebäudehüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster) separat mit 15 %. Mit einem iSFP erhöht sich die Kostenbasis auf 60.000 € je Wohneinheit, und ab 30.000 € Investitionsvolumen kommt der 5-%-iSFP-Bonus hinzu. Wir erstellen die optimale Gesamtstrategie.
Ihre Heizungsförderung berechnen lassen
Wir prüfen, welche Boni für Sie anwendbar sind, und beantragen die maximale Förderung, vor Auftragsvergabe, vollständig und termingerecht.