BEG-Reform 2026: Bis zu 80 % Heizungsförderung ab 21. Juli. Alle Änderungen im Überblick

Heizungsförderung · KfW · BEG-Reform 2026

Heizungsförderung 2026: bis zu 80 % Zuschuss für die Wärmepumpe

Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Hybridanlage ersetzt, erhält über die KfW einen direkten Zuschuss. Nach der BEG-Reform sind für Haushalte mit geringem Einkommen bis zu 80 % möglich. Mit dem Förderrechner sehen Sie sofort, welcher Fördersatz für Sie gilt.

BEG-Reform beschlossen: Diese Seite zeigt bereits die neuen Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026. Während der Umstellungsphase (bis 20.07.) sind neue Anträge nur mit bereits vorliegender BzA/TPB möglich. Alle Änderungen, Fristen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten: BEG-Reform 2026 im Überblick

Das Bonussystem auf einen Blick

30 %
Grundförderung
+ 16 %
Klimabonus
bis + 40 %
Einkommensbonus
max. 80 %
Fördersatz
So kommen die 80 % zustande

Die Boni addieren sich: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 40 % Einkommensbonus ergeben rechnerisch 86 %. Der Staat deckelt die Förderung bei 80 %, wenn Sie den 40-%-Einkommensbonus erhalten (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €). Für alle anderen liegt der Deckel bei 70 %. Ohne Einkommensbonus sind es z. B. 30 % + 16 % = 46 %.

Förderfähige Kosten: 28.000 € (1. WE), je 15.000 € (2. bis 6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE). Gilt für Anträge ab dem 21.07.2026.

Fördersätze zuletzt geprüft: 24.07.2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de und amtliche BEG-FAQ. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.

Direkt zum Förderrechner: Ihren Fördersatz ausrechnen

Das Bonussystem im Detail

Jeder Bonus hat eigene Voraussetzungen. Wir prüfen für Sie, welche zutreffen.

30 %
Grundförderung
Anwendbar bei:
  • Für alle Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser)
  • Für Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz)
  • Für Solarthermie-Anlagen
  • Für Hybridanlagen (mind. 65 % erneuerbare Energien)
  • Für Wärmenetzanschlüsse
Die Anlage muss mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die Grundförderung gilt für alle Antragstellergruppen, auch Vermieter.
+ 16 %
Klima-Geschwindigkeitsbonus
Anwendbar bei:
  • Austausch einer Ölheizung (jedes Alter)
  • Austausch einer Kohleheizung (jedes Alter)
  • Austausch einer Gas-Etagenheizung (jedes Alter)
  • Austausch einer Gas-Zentralheizung ab 20 Jahren
  • Austausch einer Biomasse-Heizung ab 20 Jahren
  • Austausch einer Nachtspeicherheizung (jedes Alter)
Nur für selbstnutzende Eigentümer. Wichtig: Der Bonus sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte (zum 01.02.2027 auf 12 %) und entfällt ab Mitte 2028 vollständig. Wer früh tauscht, sichert sich den höheren Satz.
bis + 40 %
Einkommensbonus (gestaffelt)
Anwendbar bei:
  • 40 % bei zu versteuerndem Einkommen (zvE) bis 30.000 €
  • 30 % bei zvE von 30.001 bis 40.000 €
  • 10 % bei zvE von 40.001 bis 50.000 €
  • Mit Kind unter 18: alle Grenzen + 10.000 € (Familienzuschlag)
  • Nachweis über die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts
Nur für selbstnutzende Eigentümer. Der Familienzuschlag reduziert das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 €, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt (Nachweis: Meldebescheinigung). Beispiel: Eine Familie mit 38.000 € zvE und Kind wird wie 28.000 € behandelt und erhält 40 % statt 30 %.
Diese Boni entfallen mit der BEG-Reform (für Anträge ab 21.07.2026)
  • Effizienzbonus (5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, Erd- oder Wasserwärme)
  • Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen)

Die technologiespezifischen Boni laufen aus, weil sich die Technik am Markt etabliert hat. Für bereits zugesagte Anträge gelten weiterhin die alten Konditionen.

Förderrechner

Berechnen Sie Ihre Heizungsförderung

Stellen Sie Ihre Situation ein und sehen Sie sofort, welcher Fördersatz und welcher maximale KfW-Zuschuss für Sie gilt. Grundförderung, Klimabonus, gestaffelter Einkommensbonus und Familienzuschlag sind bereits nach den Konditionen ab dem 21.07.2026 eingerechnet.

Das Ergebnis ist eine erste Orientierung. Welche Kosten bei Ihrem Gebäude tatsächlich anerkannt werden, rechnen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret durch.

Ihre mögliche Förderung

Konditionen für Anträge ab 21.07.2026 (BEG-Reform). Klicken Sie an, was zutrifft.

Grundförderung30 %Für alle Antragsteller beim Tausch zu einer erneuerbaren Heizung.
Einkommensbonus0 %Nur für Selbstnutzer, nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE). Mit Kind unter 18 im Haushalt verschieben sich die Grenzen um 10.000 € nach oben (Familienzuschlag).
Fördersatz
46 %
Förderfähig
28.000 €
Max. Zuschuss
12.880 €

Förderfähige Kosten der 1. Wohneinheit: 28.000 €, sinken zum 01.02.2027 auf 27.250 €. Maximal 80 % Fördersatz (bei 40 % Einkommensbonus), sonst 70 %.

Förderung für mein Haus anfragen

Rechenbeispiele

Wie hoch ist Ihre Förderung nach der Reform konkret? Vier typische Szenarien (Konditionen zum Neustart am 21.07.2026):

Maximum: 80 %

Luft-Wasser-Wärmepumpe · alte Ölheizung · zvE 28.000 €

Grundförderung30 %
+ Klimabonus (Ölheizung)+ 16 %
+ Einkommensbonus (zvE ≤ 30.000 €)+ 40 %
= rechnerisch86 %
Gesamt80 % (Deckel)
Investitionskosten25.000 €
KfW-Zuschuss20.000 €
Ihr Eigenanteil5.000 €

Die Boni ergeben zusammen 86 %, ausgezahlt wird das Maximum von 80 % für die niedrigste Einkommensgruppe.

Wärmepumpe · Gasheizung (25 Jahre) · Familie mit Kind, zvE 38.000 €

Grundförderung30 %
+ Klimabonus (Gas ab 20 J.)+ 16 %
+ Einkommensbonus (mit Familienzuschlag)+ 40 %
= rechnerisch86 %
Gesamt80 % (Deckel)
Investitionskosten30.000 €
KfW-Zuschuss22.400 €
Ihr Eigenanteil7.600 €

Der Familienzuschlag senkt das maßgebliche Einkommen auf 28.000 €, dadurch 40 % statt 30 % Einkommensbonus. Förderfähig sind maximal 28.000 €.

Wärmepumpe · alte Ölheizung · zvE 45.000 €

Grundförderung30 %
+ Klimabonus (Öl)+ 16 %
+ Einkommensbonus (zvE bis 50.000 €)+ 10 %
Gesamt56 %
Investitionskosten28.000 €
KfW-Zuschuss15.680 €
Ihr Eigenanteil12.320 €

Neu: Auch Einkommen bis 50.000 € erhalten jetzt einen Einkommensbonus (10 %).

Luft-Wasser-Wärmepumpe · Gasheizung (12 Jahre)

Grundförderung30 %
Klimabonus0 %
Gesamt30 %
Investitionskosten22.000 €
KfW-Zuschuss6.600 €
Ihr Eigenanteil15.400 €

Kein Klimabonus: Eine Gaszentralheizung unter 20 Jahren zählt nicht. Nur Grundförderung.

Alle Beispiele sind illustrativ. Die individuelle Förderung hängt von Gebäude, Anlage, Einbausituation und Antragsdatum ab, denn Klimabonus und förderfähige Kosten sinken halbjährlich. Wir prüfen Ihre spezifische Situation kostenlos.

Wichtige Fristen und Degression

Die richtige Reihenfolge entscheidet

Vor dem KfW-Antrag muss der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb bereits geschlossen sein, mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel. Erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Wir übernehmen die korrekte Abwicklung.

Klimabonus sinkt halbjährlich: aktuell 16 %

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zum Neustart der Förderung 16 % und sinkt alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte (zum 01.02.2027 auf 12 %). Ab Mitte 2028 entfällt er vollständig. Wer den Tausch plant, profitiert von einer frühen Antragstellung doppelt.

Förderfähige Kosten sinken: aktuell 28.000 €

Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit betragen 28.000 € und sinken alle sechs Monate um 750 € (zum 01.02.2027 auf 27.250 €), bis Ende 2030 auf 22.000 €.

Ausblick: Tausch alter EE-Heizungen wird eingeschränkt

Ab dem 1. Quartal 2027 erhält der Ersatz einer Erneuerbaren-Heizung, die seit dem 01.01.2008 installiert wurde, keine Förderung mehr; ältere Anlagen nur reduzierte förderfähige Ausgaben. Wer eine alte Wärmepumpe oder Pelletheizung ersetzen will, sollte den Antrag vorher stellen.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung

Welche Heizungen werden gefördert?
Wärmepumpen (Luft, Erde, Wasser, Abwasser), Biomasse-Heizungen (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholz-Vergaser), Solarthermie, Hybridanlagen und Wärmenetzanschlüsse. Alle müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert, daran ändert auch die Reform nichts.
Wie alt muss meine alte Heizung sein?
Das hängt vom Typ ab: Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gas-Etagenheizungen werden unabhängig vom Alter mit Klimabonus gefördert. Gas-Zentralheizungen und Biomasse-Zentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Klimabonus zu erhalten.
Wie funktioniert der neue Einkommensbonus?
Der Einkommensbonus ist seit der BEG-Reform gestaffelt: 40 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, verschieben sich alle Grenzen um 10.000 € nach oben (Familienzuschlag). Nachweis über die Einkommensteuerbescheide, nur für Selbstnutzer.
Bekomme ich Förderung für eine neue Heizung im Neubau?
Nein. Die Heizungsförderung der KfW gilt ausschließlich für Bestandsgebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind. Im Neubau greifen stattdessen die KfW-Programme für klimafreundlichen Neubau.
Was gilt, wenn sich mehrere Gebäude eine Heizung teilen?
Dann handelt es sich um ein Gebäudenetz, und das ist die Ausnahme: Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen werden weiterhin über die BAFA gefördert, nicht über die KfW. Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Konstellation gilt.
Kann ich die Heizungsförderung als Vermieter beantragen?
Ja, auch als Vermieter haben Sie Anspruch auf die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist mit der Reform entfallen.
Kann ich neben der Heizungsförderung auch Dämmung fördern lassen?
Ja, das ist möglich und empfehlenswert. Die BAFA fördert Gebäudehüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster) separat mit 15 %. Mit einem iSFP erhöht sich die Kostenbasis auf 60.000 € je Wohneinheit, und ab 30.000 € Investitionsvolumen kommt der 5-%-iSFP-Bonus hinzu. Wir erstellen die optimale Gesamtstrategie.

Ihre Heizungsförderung berechnen lassen

Wir prüfen, welche Boni für Sie anwendbar sind, und beantragen die maximale Förderung, vor Auftragsvergabe, vollständig und termingerecht.

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