BAFA · Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM)
BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Lüftung
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Ob Fassadendämmung, Fenster oder Lüftung: Wir beantragen die maximale Förderung für Ihr Projekt. Den Heizungstausch fördert seit 2024 die KfW (Zuschuss 458).
BAFA auf einen Blick
Was ist die BAFA und was fördert sie?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die BAFA zuständig für die Einzelmaßnahmen (BEG EM): direkter Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Im Unterschied zu KfW-Krediten (Komplettsanierung) zahlt die BAFA direkte Zuschüsse, kein Kredit, kein Rückzahlungsrisiko. Der Betrag wird nach erfolgreicher Umsetzung und Nachweis ausgezahlt.
Geförderte Maßnahmen & Fördersätze
Fördersätze zuletzt geprüft: Juni 2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.
Gebäudehülle: Dämmung
Gebäudehülle: Fenster, Türen & Sonnenschutz
Anlagentechnik & Heizungsoptimierung
Und der Heizungstausch?
Der Austausch der Heizung (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung) wird seit 2024 nicht mehr von der BAFA, sondern über den KfW-Zuschuss 458 gefördert, mit bis zu 70 % durch das Bonus-System.
Ausnahme Gebäudenetze: Teilen sich mehrere Gebäude eine gemeinsame Heizungsanlage (Gebäudenetz), läuft die Förderung von Errichtung, Umbau und Erweiterung weiterhin über die BAFA.
Antrag in der richtigen Reihenfolge
Den kompletten Ablauf von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung übernehmen wir für Sie.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
- Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?
- Vor Beginn der Arbeiten und mit der richtigen Vertragsgestaltung: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Förderklausel enthalten und vor der Antragstellung geschlossen sein. Erst nach der Förderzusage wird gebaut. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
- Kann ich BAFA-Förderung als Vermieter beantragen?
- Ja. Als Eigentümer eines vermieteten Gebäudes haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die BAFA-Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik. Auch der iSFP-Bonus (20 % statt 15 %) steht Vermietern offen. Nur bei der Heizungsförderung der KfW gibt es Boni, die selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten sind.
- Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
- Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises dauert die Prüfung durch die BAFA in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Gesamtdauer von Antrag bis Auszahlung beträgt typischerweise 3 bis 6 Monate.
- Was ist der iSFP-Bonus und wie bekomme ich ihn?
- Wenn Sie vor einer Einzelmaßnahme einen BAFA-geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, erhalten Sie bei Folgemaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik 5 % Extra-Förderung auf eine verdoppelte Kostenbasis (60.000 € statt 30.000 € je WE und Kalenderjahr), 15 Jahre lang. Wir erstellen den iSFP für Sie.
- Kann ich mehrere BAFA-Anträge gleichzeitig stellen?
- Ja, für verschiedene Maßnahmen können separate Anträge gestellt werden. Wichtig: Die Kostengrenze von 30.000 € bzw. 60.000 € je Wohneinheit gilt pro Kalenderjahr gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen außer der Heizung. Wer über mehrere Jahre staffelt, kann sie mehrfach ausschöpfen.
Weitere Leistungen
BAFA-Antrag stellen lassen
Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess, von der Prüfung bis zur Auszahlung. Kostenlose Erstberatung, Antwort innerhalb von 24 Stunden.