BEG-Reform 2026: Bis zu 80 % Heizungsförderung ab 21. Juli. Alle Änderungen im Überblick

BAFA · Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM)

BAFA-Förderung 2026: Zuschüsse für Dämmung, Fenster & Lüftung

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Ob Fassadendämmung, Fenster oder Lüftung: Wir beantragen die maximale Förderung für Ihr Projekt. Den Heizungstausch fördert seit 2024 die KfW (Zuschuss 458).

BEG-Reform beschlossen: Diese Seite zeigt bereits die neuen Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026. Während der Umstellungsphase (bis 20.07.) sind neue Anträge nur mit bereits vorliegender BzA/TPB möglich. Alle Änderungen, Fristen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten: BEG-Reform 2026 im Überblick

BAFA auf einen Blick

15 %
Grundförderung Gebäudehülle
Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung
+ 5 %
iSFP-Bonus
ab 30.000 € Investitionsvolumen, Kostenbasis bis 60.000 € / WE
Zuschuss
Direkt aufs Konto
kein Kredit, keine Rückzahlung

Was ist die BAFA und was fördert sie?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist die BAFA zuständig für die Einzelmaßnahmen (BEG EM): direkter Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Im Unterschied zu KfW-Krediten (Komplettsanierung) zahlt die BAFA direkte Zuschüsse, kein Kredit, kein Rückzahlungsrisiko. Der Betrag wird nach erfolgreicher Umsetzung und Nachweis ausgezahlt.

BEG EM (BAFA)
Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle und Anlagentechnik, direkter Zuschuss
BEG WG (KfW)
Wohngebäude: Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Kredit + Tilgungszuschuss

Geförderte Maßnahmen & Fördersätze

Fördersätze zuletzt geprüft: 24.07.2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de und amtliche BEG-FAQ. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.

Gebäudehülle: Dämmung

Außenwand- und Fassadendämmung
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Dachdämmung (Steil- und Flachdach)
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Dämmung der obersten Geschossdecke
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Kellerdecken- und Bodenplattendämmung
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Dämmung erdberührter Außenflächen
ohne / mit iSFP
15 / 20 %

Gebäudehülle: Fenster, Türen & Sonnenschutz

Fenster und Fenstertüren erneuern
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Außen- und Haustüren
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Sommerlicher Wärmeschutz (außenliegende Verschattung)
ohne / mit iSFP
15 / 20 %

Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
ohne / mit iSFP
15 / 20 %
Hydraulischer Abgleich & Heizungsoptimierung
kein iSFP-Bonus
15 %
Heizungspumpen-Austausch, Rohrleitungsdämmung
kein iSFP-Bonus
15 %
Smart-Home- und Gebäudeautomation
nur mit Hauptmaßnahme
15 / 20 %
Kostenbasis: Ohne iSFP max. 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP max. 60.000 €, jeweils pro Kalenderjahr. Neu für Mehrfamilienhäuser (Anträge ab 21.07.2026): Die förderfähigen Kosten staffeln sich auf 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit; Einfamilienhäuser sind von der Staffel nicht betroffen. iSFP-Bonus neu: Der 5-%-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den Betrag, der darüber liegt. Ausblick: Zum 1. Quartal 2027 kommt zusätzlich ein Bonus für Gebäude mit besonders schlechtem energetischen Zustand (Worst Performing Buildings) bei Dämm-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Bei der Effizienzhaus-Sanierung beträgt dieser Bonus bisher 10 Prozentpunkte; Höhe und Umfang der neuen Einzelmaßnahmen-Variante werden mit der Richtlinie veröffentlicht. Wir prüfen dann, ob Ihr Gebäude profitiert und ob sich das Staffeln von Maßnahmen ins Jahr 2027 lohnt.

Und der Heizungstausch?

Der Austausch der Heizung (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung) wird seit 2024 nicht mehr von der BAFA, sondern über den KfW-Zuschuss 458 gefördert, mit bis zu 80 % durch das Bonus-System der BEG-Reform.

Ausnahme Gebäudenetze: Teilen sich mehrere Gebäude eine gemeinsame Heizungsanlage (Gebäudenetz), läuft die Förderung von Errichtung, Umbau und Erweiterung weiterhin über die BAFA.

Antrag in der richtigen Reihenfolge

Wichtig: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Förderklausel enthalten und vor der Antragstellung geschlossen sein. Erst nach der Förderzusage beginnen die Arbeiten. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Den kompletten Ablauf von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung übernehmen wir für Sie.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Arbeiten und mit der richtigen Vertragsgestaltung: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Förderklausel enthalten und vor der Antragstellung geschlossen sein. Erst nach der Förderzusage wird gebaut. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Kann ich BAFA-Förderung als Vermieter beantragen?
Ja. Als Eigentümer eines vermieteten Gebäudes haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die BAFA-Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagentechnik. Auch der iSFP-Bonus steht Vermietern offen (ab 30.000 € Investitionsvolumen). Nur bei der Heizungsförderung der KfW gibt es Boni, die selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten sind.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises dauert die Prüfung durch die BAFA in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Gesamtdauer von Antrag bis Auszahlung beträgt typischerweise 3 bis 6 Monate.
Was ist der iSFP-Bonus und wie bekomme ich ihn?
Wenn Sie vor einer Einzelmaßnahme einen BAFA-geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, verdoppelt sich die förderfähige Kostenbasis auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr, 15 Jahre lang. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt zusätzlich: Der 5-%-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und wird nur auf den Betrag darüber gewährt. Er lohnt sich also besonders bei größeren Sanierungen. Wir erstellen den iSFP und rechnen Ihren Vorteil konkret aus.
Kann ich mehrere BAFA-Anträge gleichzeitig stellen?
Ja, für verschiedene Maßnahmen können separate Anträge gestellt werden. Wichtig: Die Kostengrenze von 30.000 € bzw. 60.000 € je Wohneinheit gilt pro Kalenderjahr gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen außer der Heizung. Wer über mehrere Jahre staffelt, kann sie mehrfach ausschöpfen.

BAFA-Antrag stellen lassen

Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess, von der Prüfung bis zur Auszahlung. Kostenlose Erstberatung, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

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