Heizungstausch mit Wärmepumpe

So läuft Ihr Heizungstausch mit uns ab.Vom ersten Anruf bis zur Auszahlung der Förderung.

Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen und bis zu 70 % Förderung mitnehmen? Wir begleiten Sie als Energieberater im Rhein-Main-Gebiet vom ersten Telefonat bis zur Auszahlung des Zuschusses. Die dafür seit 2024 vorgeschriebene Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen wir gleich mit.

Was ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831?

Die Heizlastberechnung ermittelt nach einem normierten Verfahren, wie viel Heizleistung in Kilowatt Ihr Gebäude an einem richtig kalten Wintertag tatsächlich braucht. Dabei wird die Last raumweise berechnet, von der Norm-Außentemperatur in Ihrer Region über die U-Werte der Bauteile und die Wärmebrücken bis hin zu den Lüftungswärmeverlusten. Das Ergebnis ist die einzige verlässliche Grundlage, um eine Wärmepumpe oder andere Heizungsanlage richtig zu dimensionieren.

Ohne Heizlastberechnung wird in der Praxis fast immer zu groß geplant, weil viele Heizungsbauer auf der sicheren Seite kalkulieren. Eine überdimensionierte Wärmepumpe taktet ständig, verschleißt schneller und kostet jedes Jahr mehrere Hundert Euro Strom zu viel. Genau deshalb hat die KfW die normgerechte Berechnung 2024 zum Pflichtnachweis gemacht.

Wann ist die Heizlastberechnung Pflicht?

  • Heizungstausch mit Förderung über KfW 458. Beim Einbau einer Wärmepumpe oder einer anderen erneuerbaren Heizung ist die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 seit 2024 zwingend vorgeschrieben. Ohne Nachweis gibt es keinen Zuschuss.
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Für die BAFA-Heizungsoptimierung, den Pumpentausch und die Planung einer Fußbodenheizung ist die Heizlast pro Raum die Grundlage, um Heizkörper, Volumenströme und Vorlauftemperaturen sauber einzustellen.
  • Effizienzhaus-Sanierung nach KfW 261. Wenn im Zuge einer umfassenden Sanierung ein neues Heizsystem eingebaut wird, ist die Heizlastberechnung Voraussetzung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung.

Was riskieren Sie ohne Heizlastberechnung?

Die meisten Wärmepumpen werden ohne normgerechte Berechnung eingebaut. Das hat ganz konkrete finanzielle Folgen.

Zu groß dimensioniert

  • ×Häufiges Takten belastet den Kompressor und verkürzt die Lebensdauer der Anlage spürbar.
  • ×Bis zu 40 Prozent höherer Stromverbrauch im Vergleich zur korrekten Auslegung.
  • ×Höhere Anschaffungskosten für Leistung, die Sie nie brauchen.

Zu klein dimensioniert

  • ×Bei Kältespitzen wird das Haus nicht richtig warm, der Wohnkomfort leidet.
  • ×Ein elektrischer Heizstab springt ein und verbraucht ein Vielfaches an Strom.
  • ×Kein KfW-Förderanspruch ohne den Pflichtnachweis nach DIN EN 12831.

Eine normgerechte Berechnung macht den Unterschied: Richtig dimensioniert spart Ihre Wärmepumpe nachweislich bis zu 720 Euro Stromkosten pro Jahr. Über 15 Jahre summiert sich das auf mehr als 10.000 Euro und Sie behalten Ihren Anspruch auf die KfW-Heizungsförderung 458.

Was fließt in die Berechnung ein?

Die DIN EN 12831 schreibt genau vor, welche Faktoren in die raumweise Heizlast einfließen. Wir nehmen alle relevanten Werte vor Ort auf, sodass nichts geschätzt werden muss.

  • GebäudegeometrieGrundrisse, Raumhöhen und Volumen jedes beheizten Raumes
  • Bauteile und U-WerteAußenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster und Türen
  • Lage und Norm-AußentemperaturKlimaregion für Dreieich und das Rhein-Main-Gebiet
  • WärmebrückenEcken, Bauteilübergänge, Fensterlaibungen, Rollladenkästen
  • LüftungswärmeverlustInfiltration und Lüftungsanlagen, falls vorhanden
  • Raumweise HeizlastSeparat ausgewiesen für jede Nutzungszone und jeden Heizkörper

Der Ablauf

In fünf Schritten zur geförderten Wärmepumpe

Vom ersten Telefonat bis zur Auszahlung des KfW-Zuschusses begleite ich Sie persönlich und kümmere mich um alle Nachweise. So bleibt für Sie nur das Vorhaben selbst übrig.

  1. Schritt 1

    Erstgespräch und Festpreisangebot

    Sie melden sich per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular und wir sprechen kurz über Ihr Haus, Ihre alte Heizung und das Vorhaben. Schon im ersten Gespräch sage ich Ihnen ehrlich, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Gebäude lohnt und mit welcher Förderquote nach KfW 458 Sie realistisch rechnen können. Anschließend bekommen Sie ein verbindliches Festpreisangebot für die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und auf Wunsch die komplette Begleitung bis zur Auszahlung.

  2. Schritt 2

    Vor-Ort-Termin und raumweise Heizlastberechnung

    Ich komme zu Ihnen ins Haus, nehme alle beheizten Räume auf und vermesse Geometrie, Wandaufbauten, Fenster, Türen und die Lüftungssituation. Vorhandene Baupläne oder einen Energieausweis schauen wir gemeinsam an, alles andere messe ich vor Ort nach. Im Büro berechne ich anschließend die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 inklusive Wärmebrücken und Lüftungswärmeverlust und liefere Ihnen das Ergebnis als vollständige PDF-Dokumentation, die Heizungsbauer direkt umsetzen können.

  3. Schritt 3

    Förderantrag bei der KfW vorbereiten und einreichen

    Auf Basis der Heizlast erstelle ich die Bestätigung zum Antrag (BzA), das Pflichtdokument für die KfW 458. Sie holen parallel Angebote von Fachbetrieben in der Region ein und schließen mit dem Wunschbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ab, der nur greift, wenn die Förderzusage da ist. Mit BzA und Vertrag stellen wir gemeinsam den Antrag im KfW-Kundenportal. Erst nach der schriftlichen Zusage darf der Einbau beginnen, sonst ist die Förderung verloren.

  4. Schritt 4

    Einbau durch den Fachbetrieb und Abnahme

    Der Heizungsbauer baut die neue Wärmepumpe nach den Vorgaben aus der Heizlastberechnung ein, die Anschlussleitungen werden hydraulisch sauber abgeglichen. Ich bleibe für technische Rückfragen erreichbar und prüfe nach dem Einbau, ob alles wie geplant umgesetzt wurde. Anschließend stelle ich Ihnen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, ohne die die KfW keinen Cent auszahlt.

  5. Schritt 5

    Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten

    Wir stellen die Bestätigung nach Durchführung, alle Rechnungen und Zahlungsbelege gemeinsam im KfW-Portal ein und reichen den Verwendungsnachweis ein. Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Konto, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Damit ist Ihr geförderter Heizungstausch sauber abgeschlossen und Sie haben für die nächsten 15 bis 20 Jahre eine effizient laufende Heizungsanlage.

Ihre Förderung

Bis zu 70 Prozent Zuschuss aus der KfW 458

Die Heizungsförderung 458 setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Probieren Sie rechts aus, was Ihre Situation an Förderung ergibt. Die Werte sind eine erste Orientierung auf Basis der KfW-Höchstgrenzen.

So funktioniert die KfW 458

Sie starten mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Je nach Ausgangslage kommen Klimageschwindigkeitsbonus, Effizienzbonus und Einkommensbonus dazu. Die Gesamtförderung ist bei 70 Prozent gedeckelt und wird auf die förderfähigen Kosten je Wohneinheit angewendet, nicht auf die volle Rechnungssumme.

Voraussetzung für die Förderung ist die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die ich für Sie erstelle und in der Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW dokumentiere.

Förderfähige Kosten je Wohneinheit

  • 1. Wohneinheit30.000 €
  • 2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €
  • Ab 7. Wohneinheitje 8.000 €

Beispiel Zweifamilienhaus: 30.000 € plus 15.000 € ergeben 45.000 € förderfähige Kosten als Bemessungsgrundlage.

Ihre mögliche Förderung

Klicken Sie an, was auf Ihr Vorhaben zutrifft.

Fördersatz
30 %
Förderfähig
30.000 €
Max. Zuschuss
9.000 €
Förderung für mein Haus anfragen

Wie viel Förderung bei Ihrem Vorhaben tatsächlich anerkannt wird, hängt von der konkreten Anlage und den Rechnungssummen ab. Die genaue Förderquote rechne ich Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret durch.

Häufige Fragen zur Heizlastberechnung

Wann ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 Pflicht?
Seit 2024 verlangt die KfW eine raumweise Heizlastberechnung als Pflichtnachweis für die Heizungsförderung 458 beim Einbau einer Wärmepumpe. Auch für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, der bei Förderungen über die BAFA-Heizungsoptimierung gefordert wird, ist die Berechnung Pflicht. Wir empfehlen sie zusätzlich bei jedem Heizungstausch unabhängig von der Förderung, weil eine korrekt dimensionierte Anlage deutlich weniger Strom zieht.
Was kostet eine Heizlastberechnung für ein Einfamilienhaus?
Für ein typisches Einfamilienhaus liegen die Kosten meistens im niedrigen vierstelligen Bereich. Den genauen Festpreis nenne ich Ihnen nach einem kurzen Telefonat, weil er von Größe, Anzahl der Räume und vorhandenen Unterlagen abhängt. Im Festpreis enthalten sind Vor-Ort-Termin, raumweise Berechnung, PDF-Dokumentation und auf Wunsch die komplette Förderbegleitung mit BzA und BnD für die KfW.
Wie lange dauert die Heizlastberechnung von der Anfrage bis zur Lieferung?
Bei einem Einfamilienhaus liefere ich Ihnen die fertige Heizlastberechnung in der Regel innerhalb von etwa 10 Tagen nach dem Vor-Ort-Termin. Die Aufnahme bei Ihnen vor Ort dauert je nach Größe ein bis zwei Stunden, der Rest passiert im Büro. Bei Mehrfamilienhäusern oder ungewöhnlichen Grundrissen kann es etwas länger dauern.
Kann ich nicht einfach die Leistung der alten Heizung übernehmen?
Das ist einer der häufigsten und teuersten Fehler. Alte Gas- und Ölkessel waren systematisch überdimensioniert, oft um den Faktor zwei bis drei. Eine Wärmepumpe nach dieser alten Auslegung läuft dauerhaft im Takt-Betrieb, verschleißt schneller und verbraucht spürbar mehr Strom. Genau deshalb verlangt die KfW seit 2024 die normgerechte Berechnung als Pflichtnachweis.
Brauche ich eine Heizlastberechnung auch für den hydraulischen Abgleich?
Ja, für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ist die raumweise Heizlast die Grundlage. Erst wenn pro Raum bekannt ist, wie viel Heizleistung benötigt wird, lassen sich Heizkörper und Vorlauftemperaturen sauber einstellen. Bei BAFA-geförderten Maßnahmen wie Heizungsoptimierung, Pumpenaustausch und der Planung einer Fußbodenheizung ist die Heizlastberechnung deshalb fester Bestandteil.
Gilt die Berechnung auch für Bestandsgebäude im Rhein-Main-Gebiet?
Selbstverständlich. Ich rechne für Bestandsgebäude und Neubauten in Dreieich, Langen, Offenbach, Frankfurt, Darmstadt und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Bei Altbauten nehme ich die Bauteile vor Ort komplett auf, auch wenn keine Pläne mehr vorhanden sind. Bereits geplante Dämmmaßnahmen fließen mit in die Berechnung ein, damit die Heizung zur künftigen Gebäudehülle passt.
Was passiert, wenn ich vor der KfW-Zusage mit dem Einbau anfange?
Dann verlieren Sie die komplette Förderung. Das ist die häufigste Falle beim Heizungstausch. Sie dürfen erst Material bestellen oder einbauen lassen, wenn Sie die schriftliche Zusage der KfW haben. Im Vertrag mit dem Heizungsbauer sichern wir das mit einer aufschiebenden Bedingung ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen, wenn die Förderung wider Erwarten nicht durchgeht.

Bereit für den ersten Schritt?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich der Heizungstausch für Ihr Haus lohnt und welche Förderung Sie konkret bekommen. Unverbindlich, ehrlich, ohne Verkaufsdruck.

Jetzt anrufenAnfrage