Förderung 2026 · BAFA & KfW
Alle Förderprogramme für Ihre energetische Sanierung
Heizungstausch, Dämmung, Fenster oder Komplettsanierung: Der Staat fördert die energetische Sanierung über BAFA und KfW mit hohen Zuschüssen. Nach der BEG-Reform sind beim Heizungstausch bis zu 80 % möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Programme zu Ihrem Gebäude passen.
BEG-Reform beschlossen: Diese Seite zeigt bereits die neuen Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026. Während der Umstellungsphase (bis 20.07.) sind neue Anträge nur mit bereits vorliegender BzA/TPB möglich. Alle Änderungen, Fristen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten: BEG-Reform 2026 im Überblick
Förderung auf einen Blick
Die wichtigsten Förderprogramme
Welches Programm sich lohnt, hängt von Gebäude, Maßnahme und Ihrer Situation ab. Häufig lassen sich Programme strategisch kombinieren.
Fördersätze zuletzt geprüft: 24.07.2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de und amtliche BEG-FAQ. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.
Heizungsförderung (KfW 458)
bis 80 % ZuschussZuschuss über die KfW für klimafreundliche Heizungen
- 30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme
- + 16 % Klimabonus beim Austausch alter fossiler Heizungen (nur Selbstnutzer, sinkt halbjährlich)
- + 10 bis 40 % gestaffelter Einkommensbonus (zvE bis 50.000 €)
- Familienzuschlag: mit Kind unter 18 zählen 10.000 € Einkommen weniger
- Kombination bis zu 80 % bei geringem Einkommen, sonst bis 70 %
KfW Effizienzhaus (Programm 261)
150.000 € je WEFörderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung
- Förderfähige Kosten einheitlich 150.000 € je Wohneinheit
- EE-Klasse ist neuer Standard der Förderung
- Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe plus zinsgünstiger Kredit
- Bonus für serielles Sanieren, kombinierbar mit WPB-Bonus bis 25 %
- Nur mit Energieberater und Baubegleitung (Pflicht)
BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle)
15 % + iSFP-BonusZuschuss für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung
- Fassade, Dach, Kellerdecke, Fenster, Türen, Lüftung
- 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 € je WE und Jahr
- Mit iSFP: Kostenbasis verdoppelt auf 60.000 € je WE
- + 5 % iSFP-Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen
- Direkter Zuschuss aufs Konto, kein Kredit nötig
Mehr Förderung durch den iSFP
Wer vor der Sanierung der Gebäudehülle einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, verdoppelt die förderfähige Kostenbasis und erhält ab 30.000 € Investitionsvolumen zusätzlich den 5-%-Bonus auf den Betrag darüber. Das Beispiel zeigt eine Fassadendämmung mit 60.000 € Kosten im Einfamilienhaus (Anträge ab 21.07.2026).
- Förderfähig (max.)
- 30.000 €
- Fördersatz
- 15 %
- Zuschuss
- 4.500 €
- Förderfähig (max.)
- 60.000 €
- 15 % auf 60.000 €
- 9.000 €
- + 5 % Bonus auf 30.000 €*
- 1.500 €
- Zuschuss
- 10.500 €
*Der 5-%-Bonus gilt für den Betrag über dem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €.
Wir übernehmen die Förderanträge für Sie
Von der Strategie über den Vertrag mit Förderklausel bis zur Auszahlung kümmern wir uns um Anträge, Nachweise und Fristen bei BAFA und KfW. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst der Vertrag mit Förderklausel, dann der Antrag, und erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
Häufige Fragen zur Energieförderung
- Kann ich Heizungsförderung und iSFP kombinieren?
- Ja, allerdings nicht für dieselbe Maßnahme. Der iSFP verdoppelt die Kostenbasis bei Gebäudehüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster) und bringt ab 30.000 € Investitionsvolumen den 5-%-Bonus. Die Heizungsförderung läuft separat über die KfW und ist davon unabhängig. Beide Programme lassen sich strategisch kombinieren.
- Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
- Vor Beginn der Arbeiten und in der richtigen Reihenfolge: Zuerst schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel, dann stellen wir den Antrag (Heizung über das KfW-Portal, Dämmung und Fenster über das BAFA-Portal). Erst nach der Förderzusage beginnen die Arbeiten. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
- Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
- Der Basissatz beträgt 30 %. Hinzu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % (Austausch einer alten fossilen Heizung, nur Selbstnutzer, sinkt halbjährlich) und der gestaffelte Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit Kind unter 18 verschieben sich die Grenzen um 10.000 € nach oben. Maximal sind 80 % bei geringem Einkommen möglich, sonst 70 %.
- Lohnt sich ein iSFP für mein Gebäude?
- Fast immer, wenn Sie in den nächsten Jahren größere Sanierungsmaßnahmen planen. Der iSFP kostet nach BAFA-Förderung ca. 650 € (EFH), verdoppelt die förderfähige Kostenbasis auf 60.000 € je Wohneinheit und bringt ab 30.000 € Investitionsvolumen den 5-%-Bonus. Bei einer Fassadendämmung kann das mehrere tausend Euro Mehrförderung bedeuten.
- Kann ich als Vermieter Förderung beantragen?
- Ja, als Eigentümer eines vermieteten Gebäudes haben Sie grundsätzlich Anspruch auf BAFA- und KfW-Förderung. Einzelne Bonuskomponenten (z. B. Einkommens- oder Klimabonus) gelten nur für selbst genutzte Immobilien. Wir prüfen für Ihre Konstellation, welche Programme optimal sind.
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