Förderung 2026 · BAFA & KfW
Alle Förderprogramme für Ihre energetische Sanierung
Heizungstausch, Dämmung, Fenster oder Komplettsanierung: Der Staat fördert die energetische Sanierung über BAFA und KfW mit hohen Zuschüssen. Wir zeigen Ihnen, welche Programme zu Ihrem Gebäude passen und wie Sie bis zu 70 % Förderung erhalten.
Förderung auf einen Blick
Die wichtigsten Förderprogramme
Welches Programm sich lohnt, hängt von Gebäude, Maßnahme und Ihrer Situation ab. Häufig lassen sich Programme strategisch kombinieren.
Fördersätze zuletzt geprüft: Juni 2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.
Heizungsförderung (KfW 458)
bis 70 % ZuschussZuschuss über die KfW für klimafreundliche Heizungen
- 30 % Grundförderung für Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme
- + 20 % Klimabonus beim Austausch alter fossiler Heizungen (nur Selbstnutzer)
- + 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (R290)
- + 30 % Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €)
- Kombination bis zu 70 % bei selbstgenutztem Einfamilienhaus
KfW Effizienzhaus (Programm 261)
bis 37.500 €Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung
- EH 40 mit EE-Klasse: 25 % Tilgungszuschuss auf max. 150.000 € = 37.500 €
- EH 40: 20 % auf max. 120.000 € = 24.000 €
- EH 55: 15 % auf max. 120.000 € = 18.000 €
- Zinsgünstiger KfW-Förderkredit
- Nur mit Energieberater und Baubegleitung (Pflicht)
BAFA Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle)
15 bis 20 %Zuschuss für Dämmung, Fenster, Türen und Lüftung
- Fassade, Dach, Kellerdecke, Fenster, Türen, Lüftung
- 15 % Zuschuss, mit iSFP 20 %
- Förderfähige Kosten 30.000 € je WE, mit iSFP 60.000 €
- Direkter Zuschuss aufs Konto, kein Kredit nötig
- iSFP-Bonus gilt für Gebäudehülle und Anlagentechnik
Mehr Förderung durch den iSFP
Wer vor der Sanierung der Gebäudehülle einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, erhöht den Fördersatz und verdoppelt die förderfähige Kostenbasis. Das Beispiel zeigt eine Fassadendämmung im Einfamilienhaus.
- Förderfähig (max.)
- 30.000 €
- Fördersatz
- 15 %
- Zuschuss
- 4.500 €
- Förderfähig (max.)
- 60.000 €
- Fördersatz
- 20 %
- Zuschuss
- 12.000 €
Wir übernehmen die Förderanträge für Sie
Von der Strategie über den Vertrag mit Förderklausel bis zur Auszahlung kümmern wir uns um Anträge, Nachweise und Fristen bei BAFA und KfW. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst der Vertrag mit Förderklausel, dann der Antrag, und erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.
Häufige Fragen zur Energieförderung
- Kann ich Heizungsförderung und iSFP kombinieren?
- Ja, allerdings nicht für dieselbe Maßnahme. Der iSFP gibt Ihnen den 20-%-Bonus bei Gebäudehüllmaßnahmen (Dämmung, Fenster). Die Heizungsförderung läuft separat über die KfW (Zuschuss 458) und ist davon unabhängig. Beide Programme lassen sich strategisch kombinieren.
- Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
- Vor Beginn der Arbeiten und in der richtigen Reihenfolge: Zuerst schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel, dann stellen wir den Antrag (Heizung über das KfW-Portal, Dämmung und Fenster über das BAFA-Portal). Erst nach der Förderzusage beginnen die Arbeiten. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
- Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
- Der Basissatz beträgt 30 %. Hinzu kommen 20 % Klimabonus (beim Austausch einer alten fossilen Heizung, nur Selbstnutzer), 5 % Effizienzbonus für natürliche Kältemittel (z. B. R290) und 30 % Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €). Maximal sind 70 % bei selbstgenutztem Einfamilienhaus möglich.
- Lohnt sich ein iSFP für mein Gebäude?
- Fast immer, wenn Sie in den nächsten Jahren mehr als eine Sanierungsmaßnahme planen. Der iSFP kostet nach BAFA-Förderung ca. 650 € (EFH), kann aber bei einer einzigen Folgemaßnahme wie Fassade oder Dach bereits mehrere tausend Euro Mehrförderung bringen.
- Kann ich als Vermieter Förderung beantragen?
- Ja, als Eigentümer eines vermieteten Gebäudes haben Sie grundsätzlich Anspruch auf BAFA- und KfW-Förderung. Einzelne Bonuskomponenten (z. B. Einkommens- oder Klimabonus) gelten nur für selbst genutzte Immobilien. Wir prüfen für Ihre Konstellation, welche Programme optimal sind.
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