BEG-Reform 2026: Bis zu 80 % Heizungsförderung ab 21. Juli. Alle Änderungen im Überblick

Fördermittelservice · BAFA & KfW

BAFA & KfW Förderung vollständig ausschöpfen

Wir übernehmen die gesamte Antragsstellung für Sie. KfW Effizienzhaus, Heizungsförderung und Gebäudehülle: Wir kennen alle Programme und kombinieren sie optimal.

BEG-Reform beschlossen: Diese Seite zeigt bereits die neuen Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026. Während der Umstellungsphase (bis 20.07.) sind neue Anträge nur mit bereits vorliegender BzA/TPB möglich. Alle Änderungen, Fristen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten: BEG-Reform 2026 im Überblick

Was ist aktuell möglich?

Fördersätze zuletzt geprüft: 24.07.2026 · Quellen: bafa.de und kfw.de und amtliche BEG-FAQ. Programme ändern sich – wir prüfen die aktuellen Konditionen für Ihr Objekt.

Die vollständigen Konditionen, Tabellen und Rechenbeispiele finden Sie auf den verlinkten Detailseiten. Hier geht es um unseren Service: Wir holen das Passende für Ihr Gebäude heraus.

So läuft der Fördermittelservice ab

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung auf Ihr Konto, wir kümmern uns um Strategie, Unterlagen, Fristen und die Kommunikation mit KfW und BAFA.

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Fördercheck

Kostenloses Erstgespräch: Wir prüfen, welche Programme und Boni zu Ihrem Gebäude und Ihrer Situation passen.

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Förderstrategie

Sie erhalten einen konkreten Plan mit realistischen Fördersätzen und der optimalen Reihenfolge der Maßnahmen.

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Handwerker-Angebote

Auf Wunsch empfehlen wir geprüfte Fachbetriebe aus der Region, unabhängig, ohne Provision, Sie entscheiden frei.

4

Anträge stellen

Vertrag mit Förderklausel, dann der Antrag bei KfW bzw. BAFA, vollständig und fristgerecht durch uns.

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Nachweis & Auszahlung

Nach der Umsetzung reichen wir die Verwendungsnachweise ein und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Hinweis zur Unabhängigkeit: Als Energieeffizienz-Experten beraten wir hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral. Handwerker-Empfehlungen sind ein kostenloser Service ohne Provision. Die Wahl des Betriebs liegt immer bei Ihnen.

Der wichtigste Hebel: iSFP vor der Sanierung

Bei Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik wirkt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) doppelt: 60.000 € statt 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr, plus 5-%-Bonus ab 30.000 € Investitionsvolumen (auf den Betrag darüber). Für den Heizungstausch gilt der Bonus nicht.

Ohne iSFP
15 %Fördersatz
Förderfähige Höchstkosten: 30.000 € / WE und Jahr
Maximaler Zuschuss:
4.500 € / WE
Mit iSFP
15 % + 5 %Bonus ab 30.000 € Invest
Förderfähige Höchstkosten: 60.000 € / WE und Jahr (×2!)
Maximaler Zuschuss:
bis 10.500 € / WE
Bis zu 2,3× mehr Förderung durch iSFP
Alles zum Sanierungsfahrplan inkl. Rechenbeispiel

Was wir für Sie übernehmen

Vollständige Prüfung aller Fördermöglichkeiten für Ihren konkreten Fall
Optimale Kombination von BEG EM + KfW Effizienzhaus
Vertrag mit Förderklausel + Antragstellung in der richtigen Reihenfolge
Prüfung auf Klimabonus, Einkommensbonus und Familienzuschlag
Empfehlung geprüfter Fachbetriebe aus der Region (unabhängig, ohne Provision)
Kontrolle der Verwendungsnachweise nach Fertigstellung
Begleitung bis zur vollständigen Auszahlung
Beantragung der Förderung für Beratung, Fachplanung und Baubegleitung (50 %)

Unser Fördermittelservice: ab 590 € (nach Förderung)

Unser Honorar für den vollständigen Fördermittelservice beträgt regulär 1.180 €. Die Leistung ist als energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der BEG zu 50 % förderfähig, Sie zahlen effektiv ab 590 €. Im Verhältnis zu den gesicherten Förderbeträgen ist das eine hervorragende Investition.

Häufige Fragen zur Förderung

In welcher Reihenfolge laufen Vertrag und Förderantrag?
Das ist die wichtigste Regel: Zuerst schließen Sie mit dem Handwerksbetrieb einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderklausel, dann wird der Förderantrag gestellt, und erst nach der Förderzusage beginnen die Arbeiten. Wir koordinieren die Reihenfolge für Sie, damit Ihre Förderung nicht gefährdet wird.
Gibt es für den Heizungsaustausch einen iSFP-Bonus?
Nein, bei der Heizungsförderung gibt es keinen iSFP-Bonus. Dort wirken die eigenen Boni: Klimageschwindigkeitsbonus und gestaffelter Einkommensbonus, zusammen bis zu 80 %. Der iSFP-Bonus gilt ausschließlich für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell +16 %, sinkt halbjährlich um 4 Punkte und entfällt ab Mitte 2028) gilt beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) sowie einer Gas- oder Biomasse-Zentralheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Wichtig: Der Bonus ist nur für selbst genutzte Wohneinheiten möglich, also für Eigentümer im eigenen EFH oder für die selbst genutzte WE in einem MFH (maximal eine WE). Vermieter können diesen Bonus nicht für Mietwohnungen beantragen.
Kann ich BEG EM und KfW Effizienzhaus kombinieren?
BEG EM (Einzelmaßnahmen) und KfW Effizienzhaus können nicht für dieselben Maßnahmen kombiniert werden. Wir analysieren für Sie, welcher Weg die höhere Gesamtförderung ergibt, bei umfassenden Sanierungen ist die KfW Effizienzhaus-Route oft attraktiver.
Empfehlen Sie auch Handwerker?
Ja, auf Wunsch empfehlen wir geprüfte Fachbetriebe aus der Region, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben, unabhängig und ohne Provision. Die Wahl des Betriebs liegt immer bei Ihnen; unsere Beratung bleibt hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral. Für Ihre Förderung ist das unschädlich.

Förderung nicht verschenken

Wir prüfen kostenlos, welche Förderprogramme Sie nutzen können und wie wir Ihre Förderung maximieren. Jetzt unverbindlich anfragen.

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