Energieausweis nach GEG
Energieausweis: Pflicht und Wertfaktor für Ihre Immobilie
Beim Verkauf oder der Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben. Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und beeinflusst direkt den erzielbaren Verkaufspreis. Ausstellung vom gelisteten Energieeffizienz-Experten in 3 bis 5 Werktagen.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis in folgenden Situationen gesetzlich vorgeschrieben:
Verkauf
Muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, nicht erst beim Notartermin.
Neuvermietung
Bei jeder Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses, auch bei Kurzzeitvermietung über Plattformen.
Wesentliche Sanierung
Nach umfangreichen energetischen Sanierungsmaßnahmen muss ein aktualisierter Ausweis ausgestellt werden.
Bußgeld bis 15.000 €: Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €. Verlangen Sie den Ausweis auch beim Kauf einer Immobilie immer aktiv ein.
Energieklassen A+ bis H: was bedeuten sie?
Der Energieausweis teilt Gebäude in Klassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein, vergleichbar mit der Energieklasse bei Haushaltsgeräten. Die Klasse basiert auf dem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: was brauchen Sie?
Verbrauchsausweis
Basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre
- Günstiger und schneller zu erstellen
- Erlaubt für Gebäude ab 5 Wohneinheiten
- Erlaubt für Gebäude bis 4 WE mit Bauantrag ab Nov. 1977
- Verbrauch abhängig vom Nutzerverhalten
- Weniger aussagekräftig über Gebäudequalität
Bedarfsausweis
AussagekräftigerBasiert auf technischer Gebäudeanalyse (unabhängig vom Nutzerverhalten)
- Zeigt echte energetische Qualität des Gebäudes
- Pflicht nur für Gebäude bis 4 WE mit Bauantrag vor Nov. 1977 (ohne Modernisierung auf WSchV-77-Niveau)
- Unabhängig vom individuellen Heizverhalten
- Gute Grundlage für Sanierungsplanung
- Aussagekräftiger für Käufer und Banken
Unsere Empfehlung: Wenn Sie ohnehin eine Sanierung planen, lohnt sich ein Bedarfsausweis. Er bildet die Grundlage für Förderanträge und zeigt das Verbesserungspotenzial klar auf. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie kostenlos, welcher Ausweis für Sie passt.
Unser Service: schnell und unkompliziert
Anfrage stellen
Formular ausfüllen oder anrufen, wir melden uns innerhalb von 24 h.
Unterlagen übergeben
Abrechnungen (Verbrauch) oder kurze Begehung (Bedarf), wir sagen Ihnen genau, was benötigt wird.
Erstellung
Wir erstellen den Ausweis als qualifizierte, in der Energieeffizienz-Experten-Liste (dena) geführte Aussteller und registrieren ihn amtlich.
Übergabe in 3 bis 5 Tagen
Digital und auf Wunsch auch physisch. Sofort verwendbar für Verkauf oder Vermietung.
Das ist im Preis enthalten
- Gesetzlich anerkannter Energieausweis nach GEG
- Amtliche Registriernummer (DIBt, verpflichtend)
- 10 Jahre Gültigkeit
- Beratung zur Energieklasse und Verbesserungsmöglichkeiten
- Digitale Zustellung (PDF)
- Auf Wunsch auch physisch per Post
Preis auf Anfrage
Der Preis für Ihren Energieausweis hängt von der Art (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), der Gebäudegröße und den verfügbaren Unterlagen ab.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wir nennen Ihnen sofort einen Festpreis.
0152 56583714Häufige Fragen zum Energieausweis
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
- Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) genau 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Art der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Für den Bedarfsausweis: zusätzlich Grundrisse, Informationen zu Dämmung und Fenstern. Wir teilen Ihnen genau mit, was wir benötigen.
- Kann ich mit einem Energieausweis Förderung beantragen?
- Der Energieausweis allein ist kein Förder-Nachweis. Für BAFA- und KfW-Anträge erstellt ein Energieeffizienz-Experte die technischen Nachweise, das übernehmen wir für Sie. Ein iSFP ist dafür nicht Voraussetzung, bringt aber 5 % Extra-Förderung bei Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik. Wir bieten alles aus einer Hand.
- Muss der Energieausweis beim Inserat angegeben werden?
- Ja, seit 2014 müssen in Immobilienanzeigen (online und print) die wesentlichen Kennwerte des Energieausweises angegeben werden: Energieeffizienzklasse, Kennwert (kWh/m²a), Art des Ausweises und Hauptenergieträger der Heizung. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
- Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
- Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen Energieausweis vorlegt oder diesen auf Nachfrage verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 15.000 € betragen. Wir empfehlen, rechtzeitig vor dem geplanten Verkaufs- oder Vermietungstermin aktiv zu werden.
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