BEG-Reform 2026 · Stand 09.07.2026

BEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Förderung ab dem 21. Juli

Der Bund hat die Reform der Gebäudeförderung (BEG) beschlossen. Einkommensbonus bis 40 %, neuer Familienbonus, dafür sinkender Klimabonus: Wir fassen alle Änderungen der Heizungsförderung und der Sanierungsförderung zusammen und zeigen, was das für Ihr Vorhaben bedeutet. Mit dem Förderrechner sehen Sie sofort, welcher Fördersatz für Sie ab dem 21.07. gilt.

Die Reform auf einen Blick

bis 80 %
Max. Fördersatz Heizung
für Einkommen bis 30.000 € (bisher 70 %)
40 %
Einkommensbonus
für Einkommen bis 30.000 € (bisher 30 %)
−10.000 €
Familienzuschlag
rechnerischer Einkommensabzug pro Haushalt mit Kind
16 %
Klimabonus ab 21.07.
statt 20 %, sinkt halbjährlich um 4 Punkte

Die Grundstruktur bleibt: Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für Dämmung, Fenster und weitere Effizienzmaßnahmen. Die Grundförderung von 30 % beim Heizungstausch bleibt für alle Antragstellergruppen bestehen, und alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig. Das Update der Förderbedingungen gilt für alle neuen Anträge ab dem 21.07.2026.

Direkt zum Förderrechner: Ihren neuen Fördersatz ausrechnen

Wichtige Fristen: Umstellungsphase bis 20. Juli

Die Reform wird in zwei Schritten wirksam. Entscheidend ist, ob Sie bereits Antragsunterlagen haben.

09.07. bis 20.07.2026
Umstellungsphase bei KfW und BAFA

KfW und BAFA arbeiten die Reform in ihre Systeme ein. In dieser Zeit werden keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt.

Bis 20.07.2026
Vertrauensschutz für bestehende Unterlagen

Wer bereits eine BzA oder TPB vom Energieberater oder Fachbetrieb erhalten hat, kann damit noch zu den bisherigen Konditionen beantragen: bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr. Danach verlieren BAFA-TPBs ihre Gültigkeit; KfW-BzAs bleiben 6 Monate ab Erstellung gültig, neue Anträge damit laufen dann aber zu den neuen Konditionen.

Ab 21.07.2026
Neue Anträge zu neuen Konditionen

Neue Anträge und Voranträge sind bei BAFA und KfW wieder möglich, dann zu den reformierten Förderbedingungen. Bereits gestellte oder zugesagte Anträge bleiben von der Reform unberührt.

Für Neukunden ohne fertige Antragsunterlagen heißt das: Ein neuer Förderantrag ist erst ab dem 21.07.2026 möglich, dann zu den neuen Konditionen. Wir bereiten Ihre Unterlagen jetzt vor, damit Ihr Antrag direkt zum Neustart eingereicht werden kann.

Heizungsförderung: gestaffelter Einkommensbonus und neuer Familienzuschlag

Die größte Änderung betrifft den Einkommensbonus beim Heizungstausch. Statt einer einzigen Stufe von 30 % gibt es künftig drei Stufen nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE). Haushalte mit geringem Einkommen können jetzt bis zu 80 % Fördersatz erreichen (bisher maximal 70 %), und erstmals profitieren auch mittlere Einkommen bis 50.000 Euro.

Einkommensbonus neu in drei Stufen

Zu versteuerndes EinkommenBonusÄnderung
bis 30.000 €40 %bisher 30 %, jetzt mehr
30.000 bis 40.000 €30 %unverändert
40.000 bis 50.000 €10 %neu, bisher 0 %
Neuer Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert. So rutschen viele Familien in eine bessere Bonusstufe. Mit dem 40-%-Einkommensbonus sind bis zu 80 % Gesamtförderung möglich, darüber gilt weiterhin der Deckel von 70 %.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise

ZeitraumBonus
Ab Neustart (21.07.2026)16 %
Nach 6 Monaten12 %
Nach 12 Monaten8 %
Nach 18 Monaten4 %
Ab Mitte 2028entfällt
Auch die förderfähigen Kosten sinken: zum Neustart auf 28.000 € (bisher 30.000 €), danach alle sechs Monate um 750 € bis auf 22.000 € Ende 2030. Wer den Heizungstausch plant, profitiert von einer frühen Antragstellung doppelt.
Förderrechner

Wie viel Heizungsförderung bekommen Sie nach der Reform?

Stellen Sie Ihre Situation ein und sehen Sie sofort, welcher Fördersatz und welcher maximale Zuschuss für Sie ab dem 21.07.2026 gilt. Der Rechner berücksichtigt bereits alle neuen Regeln der BEG-Reform: den gestaffelten Einkommensbonus, den Familienzuschlag und den abgesenkten Klimageschwindigkeitsbonus.

Das Ergebnis ist eine erste Orientierung. Welche Kosten bei Ihrem Gebäude tatsächlich anerkannt werden, rechnen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch konkret durch.

Alles zur Heizungsförderung im Detail

Ihre mögliche Förderung

Konditionen für Anträge ab 21.07.2026 (BEG-Reform). Klicken Sie an, was zutrifft.

Grundförderung30 %Für alle Antragsteller beim Tausch zu einer erneuerbaren Heizung.
Einkommensbonus0 %Nur für Selbstnutzer, nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (zvE). Mit Kind unter 18 im Haushalt verschieben sich die Grenzen um 10.000 € nach oben (Familienzuschlag).
Fördersatz
46 %
Förderfähig
28.000 €
Max. Zuschuss
12.880 €

Förderfähige Kosten der 1. Wohneinheit: 28.000 €, sinken zum 01.02.2027 auf 27.250 €. Maximal 80 % Fördersatz (bei 40 % Einkommensbonus), sonst 70 %.

Förderung für mein Haus anfragen
Was bleibt bei der Heizungsförderung?
  • 30 % Grundförderung für alle Antragstellergruppen
  • Alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig
  • Zuschussförderung weiterhin über die KfW
  • Ergänzungskredit bleibt bestehen
Was entfällt bei der Heizungsförderung?

Die technologiespezifischen Boni laufen aus: Der Effizienzbonus (5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, Erd- oder Wasserwärme) und der Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen) entfallen für Anträge ab dem 21.07.2026. Der Grund: Die Technik hat sich am Markt etabliert.

Ausblick: Bonus für Wärmepumpen aus Europa

Ab dem 1. Quartal 2027 führt der Bund einen Bonus für Wärmepumpen ein, die in der EU und assoziierten Märkten gefertigt werden (Made with Europe). Wichtig zur Einordnung: Die Grundförderung für Wärmepumpen wird dafür um den Bonuswert abgesenkt, in Summe bleibt es bei 30 %. Der Bonus begünstigt europäische Hersteller, schließt aber keinen aus. Details folgen im zweiten Halbjahr 2026.

Ausblick: Tausch alter EE-Heizungen wird eingeschränkt

Ab dem 1. Quartal 2027 wird der Ersatz einer bereits erneuerbaren Heizung (z. B. alte Wärmepumpe gegen neue) begrenzt: Anlagen, die seit dem 01.01.2008 installiert wurden, erhalten dann keine Förderung mehr; für ältere Anlagen werden die förderfähigen Ausgaben reduziert. Wer eine alte EE-Heizung ersetzen möchte, sollte den Antrag vor dieser Umstellung stellen.

Dämmung, Fenster und Co.: neue Staffel und strengerer iSFP-Bonus

Auch bei den weiteren Effizienzmaßnahmen über das BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) ändert sich die Systematik. Die Grundförderung bleibt bestehen, neu sind eine Kostenstaffel für Mehrfamilienhäuser, eine Mindestschwelle beim iSFP-Bonus und ein zusätzlicher Bonus für besonders ineffiziente Gebäude.

Kostenstaffel für Mehrfamilienhäuser

Die maximal förderfähigen Ausgaben sinken künftig mit der Zahl der Wohneinheiten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Ein Haus mit 4 Wohnungen kommt so auf 75.000 €, eines mit 10 Wohnungen auf 137.000 €.

iSFP-Vorteile bleiben, Bonus mit neuer Mechanik

Die Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bleiben bestehen: verdoppelte förderfähige Kosten von 60.000 € je Wohneinheit und der 5-%-Bonus. Neu ab 21.07.2026: Der Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den Betrag, der darüber liegt. Er kommt damit vor allem bei umfangreicheren Sanierungen zum Tragen.

Neuer Bonus für Worst Performing Buildings (ab Q1 2027)

Den WPB-Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude gibt es künftig auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht mehr nur bei der Komplettsanierung über die KfW. Er kommt zum 1. Quartal 2027; die genaue Höhe wird noch veröffentlicht.

Effizienzhaus-Sanierung: EE-Klasse wird Standard, höhere Kostenbasis

Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss) verschiebt die Reform die Gewichte: mehr förderfähige Kosten, dafür niedrigere Tilgungszuschüsse.

EE-Klasse wird zum Standard

Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird zum Regelfall aufgewertet, der bisherige 5-%-Bonus für die EE-Klasse entfällt. Im Gegenzug steigen die förderfähigen Kosten der neuen Grundstufe von 120.000 € auf 150.000 € pro Wohneinheit, als Reaktion auf die gestiegenen Baukosten.

Tilgungszuschüsse sinken um 10 %

Die Tilgungszuschüsse werden über alle Effizienzhaus-Stufen um 10 % abgesenkt. Die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, können aber weiterhin von den zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Die exakte neue Zuschusstabelle veröffentlicht die KfW mit den neuen Richtlinien.

Mehr Förderung für serielles Sanieren und schlechte Gebäude

Der Bonus für serielles Sanieren (5 %) gilt künftig auch für Sanierungen auf die Stufe EH 70 EE. Die Deckelung bei der Kombination aus SerSan-Bonus und WPB-Bonus wird von 20 % auf bis zu 25 % angehoben. Der WPB-Bonus wird zugleich strenger definiert.

Was die Richtlinien noch final regeln

Die wichtigsten Fragen sind durch die amtliche BEG-FAQ inzwischen geklärt: Der iSFP behält die verdoppelte Kostenbasis von 60.000 € je Wohneinheit, und der maximale Fördersatz beim Heizungstausch steigt für geringe Einkommen auf 80 %. Wenige Details veröffentlichen KfW und BAFA erst mit den rechtlich verbindlichen Förderrichtlinien zum Neustart:

  • Die exakte neue Tilgungszuschuss-Tabelle für die Effizienzhaus-Stufen (Absenkung um 10 % steht fest)
  • Die Höhe des neuen WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ab Q1 2027)
  • Die Details des Made-with-Europe-Bonus für Wärmepumpen (ab Q1 2027)
Wir aktualisieren diese Seite laufend und beraten Sie immer auf Basis des aktuellen Stands. Quellen: Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom 09.07.2026 und die amtlichen BEG-FAQ (energiewechsel.de, Stand 09.07.2026). Rechtlich verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.

Was bedeutet das für Ihr Vorhaben?

Sie planen den Heizungstausch

Früh handeln lohnt sich: Klimabonus und förderfähige Kosten sinken ab jetzt halbjährlich. Wir erstellen Heizlastberechnung und Antragsunterlagen, damit Ihr Antrag direkt nach dem Neustart am 21.07. eingereicht werden kann.

Sie haben ein geringes oder mittleres Einkommen

Für Sie wird die Förderung besser: bis 40 % Einkommensbonus und bis zu 80 % Gesamtförderung. Mit Kind im Haushalt zählt Ihr Einkommen rechnerisch 10.000 € niedriger. Wir prüfen, welche Bonusstufe Sie erreichen.

Sie planen Dämmung oder Fenster

Die Grundförderung von 15 % bleibt, mit iSFP auf verdoppelter Kostenbasis von 60.000 € je Wohneinheit. Der 5-%-Bonus greift ab 30.000 € Investitionsvolumen. Wir prüfen, wie Sie Ihre Maßnahmen am besten bündeln.

Häufige Fragen zur BEG-Reform 2026

Kann ich jetzt noch einen Förderantrag zu den alten Konditionen stellen?
Nur in einem Fall: Wenn Ihr Energieberater oder Fachbetrieb bereits vor der Umstellung eine Bestätigung zum Antrag (BzA, KfW) oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB, BAFA) erstellt hat, können Sie damit noch bis zum 20.07.2026 einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen (KfW bis 20:00 Uhr, BAFA bis 23:59 Uhr). Neue BzA und TPB werden während der Umstellungsphase nicht mehr ausgestellt. Wer noch keine hat, stellt seinen Antrag ab dem 21.07.2026 zu den neuen Konditionen.
Was passiert mit meinem bereits gestellten oder zugesagten Antrag?
Nichts. Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen zugesagt. Bereits zugesagte Förderungen sind verbindlich reserviert und werden nach Umsetzung der Maßnahme zu den alten Konditionen ausgezahlt.
Wie hoch ist der Einkommensbonus nach der Reform?
Der Einkommensbonus wird in drei Stufen gestaffelt: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (bisher 30 %), 30 % zwischen 30.000 und 40.000 Euro und neu 10 % zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten also mehr als bisher, und erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 Euro.
Was ist der neue Familienzuschlag?
Lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt (Nachweis über die Meldebescheinigung), wird das für den Einkommensbonus maßgebliche zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit 38.000 Euro Einkommen und Kind wird also wie ein Haushalt mit 28.000 Euro behandelt und erhält 40 % statt 30 % Einkommensbonus.
Wie hoch ist die maximale Heizungsförderung jetzt?
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) können durch den neuen 40-%-Einkommensbonus einen maximalen Fördersatz von 80 % erreichen, mehr als vor der Reform. Für alle anderen bleibt es beim bisherigen Höchstsatz von 70 %.
Sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus wirklich?
Ja. Zum Neustart der Förderung beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt bisher 20 %. Anschließend sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028 vollständig. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung tauschen möchte, sichert sich mit einer frühen Antragstellung den höheren Bonus.
Verdoppelt der iSFP weiterhin die förderfähigen Kosten?
Ja. Die amtliche BEG-FAQ stellt klar: Der iSFP-Bonus und die Erhöhung der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro je Wohneinheit bleiben bestehen. Neu ab dem 21.07.2026: Der 5-%-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Betrag, der darüber liegt. Der Sanierungsfahrplan lohnt sich damit vor allem bei größeren Sanierungen, und die brauchen ohnehin einen guten Plan.
Lohnt sich der Heizungstausch nach der Reform noch?
Ja, für viele sogar mehr als vorher. Die Grundförderung von 30 % bleibt für alle Antragsteller bestehen, alle bisher geförderten Heizungen bleiben förderfähig, und für Haushalte mit geringem Einkommen steigt die maximale Förderung auf 80 %. Durch die Degression von Klimabonus und förderfähigen Kosten gilt aber: Je früher Sie tauschen, desto höher die Förderung.

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Wir prüfen, was die BEG-Reform für Ihr Gebäude bedeutet, bereiten Ihre Unterlagen vor und stellen den Antrag zum bestmöglichen Zeitpunkt. Kostenlos und unverbindlich.

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