BEG-Reform 2026 · Stand 09.07.2026
BEG-Reform 2026: Das ändert sich bei der Förderung ab dem 21. Juli
Der Bund hat die Reform der Gebäudeförderung (BEG) beschlossen. Einkommensbonus bis 40 %, neuer Familienbonus, dafür sinkender Klimabonus: Wir fassen alle Änderungen der Heizungsförderung und der Sanierungsförderung zusammen und zeigen, was das für Ihr Vorhaben bedeutet.
Die Reform auf einen Blick
Die Grundstruktur bleibt: Die KfW bleibt für die Heizungsförderung zuständig, das BAFA für Dämmung, Fenster und weitere Effizienzmaßnahmen. Die Grundförderung von 30 % beim Heizungstausch bleibt für alle Antragstellergruppen bestehen, und alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig. Das Update der Förderbedingungen gilt für alle neuen Anträge ab dem 21.07.2026.
Wichtige Fristen: Umstellungsphase bis 20. Juli
Die Reform wird in zwei Schritten wirksam. Entscheidend ist, ob Sie bereits Antragsunterlagen haben.
KfW und BAFA arbeiten die Reform in ihre Systeme ein. In dieser Zeit werden keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) und keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) erstellt.
Wer bereits eine BzA oder TPB vom Energieberater oder Fachbetrieb erhalten hat, kann damit noch zu den bisherigen Konditionen beantragen: bei der KfW bis 20:00 Uhr, beim BAFA bis 23:59 Uhr. Danach verlieren BAFA-TPBs ihre Gültigkeit; KfW-BzAs bleiben 6 Monate ab Erstellung gültig, neue Anträge damit laufen dann aber zu den neuen Konditionen.
Neue Anträge und Voranträge sind bei BAFA und KfW wieder möglich, dann zu den reformierten Förderbedingungen. Bereits gestellte oder zugesagte Anträge bleiben von der Reform unberührt.
Heizungsförderung: gestaffelter Einkommensbonus und neuer Familienbonus
Die größte Änderung betrifft den Einkommensbonus beim Heizungstausch. Statt einer einzigen Stufe von 30 % gibt es künftig drei Stufen nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE). Haushalte mit geringem Einkommen erhalten mehr, und erstmals profitieren auch mittlere Einkommen bis 50.000 Euro.
Einkommensbonus neu in drei Stufen
| Zu versteuerndes Einkommen | Bonus | Änderung |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | bisher 30 %, jetzt mehr |
| 30.000 bis 40.000 € | 30 % | unverändert |
| 40.000 bis 50.000 € | 10 % | neu, bisher 0 % |
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise
| Zeitraum | Bonus |
|---|---|
| Ab Neustart (21.07.2026) | 16 % |
| Nach 6 Monaten | 12 % |
| Nach 12 Monaten | 8 % |
| Nach 18 Monaten | 4 % |
| Ab Mitte 2028 | entfällt |
- 30 % Grundförderung für alle Antragstellergruppen
- Alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig
- Zuschussförderung weiterhin über die KfW
- Ergänzungskredit bleibt bestehen
Ab dem 1. Quartal 2027 führt der Bund erstmals einen Bonus für Wärmepumpen ein, die in der EU und assoziierten Märkten gefertigt werden (Arbeitstitel: Made with Europe). Details will das Ministerium im zweiten Halbjahr 2026 bekannt geben. Wir informieren, sobald die Konditionen feststehen.
Dämmung, Fenster und Co.: neue Staffel und strengerer iSFP-Bonus
Auch bei den weiteren Effizienzmaßnahmen über das BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) ändert sich die Systematik. Die Grundförderung bleibt bestehen, neu sind eine Kostenstaffel für Mehrfamilienhäuser, eine Mindestschwelle beim iSFP-Bonus und ein zusätzlicher Bonus für besonders ineffiziente Gebäude.
Die maximal förderfähigen Ausgaben sinken künftig mit der Zahl der Wohneinheiten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Ein Haus mit 4 Wohnungen kommt so auf 75.000 €, eines mit 10 Wohnungen auf 137.000 €.
Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bleibt bestehen, wird aber erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt. Damit will der Bund gezielt umfangreichere Sanierungen anreizen. Wie sich die Regel im Detail auf die Kostenobergrenzen auswirkt, legen die neuen Richtlinien fest.
Der WPB-Bonus für energetisch besonders schlechte Gebäude gibt es künftig auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht mehr nur bei der Komplettsanierung über die KfW. Die genaue Höhe für Einzelmaßnahmen wird mit den Richtlinien veröffentlicht.
Effizienzhaus-Sanierung: EE-Klasse wird Standard, höhere Kostenbasis
Bei der Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss) verschiebt die Reform die Gewichte: mehr förderfähige Kosten, dafür niedrigere Tilgungszuschüsse.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird zum Regelfall aufgewertet, der bisherige 5-%-Bonus für die EE-Klasse entfällt. Im Gegenzug steigen die förderfähigen Kosten der neuen Grundstufe von 120.000 € auf 150.000 € pro Wohneinheit, als Reaktion auf die gestiegenen Baukosten.
Die Tilgungszuschüsse werden über alle Effizienzhaus-Stufen um 10 % abgesenkt. Die Stufen EH 85 EE und EH 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss mehr, können aber weiterhin von den zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Die exakte neue Zuschusstabelle veröffentlicht die KfW mit den neuen Richtlinien.
Der Bonus für serielles Sanieren (5 %) gilt künftig auch für Sanierungen auf die Stufe EH 70 EE. Die Deckelung bei der Kombination aus SerSan-Bonus und WPB-Bonus wird von 20 % auf bis zu 25 % angehoben. Der WPB-Bonus wird zugleich strenger definiert.
Was noch offen ist
Beschlossen sind bisher die Eckpunkte der Reform. Die rechtlich verbindlichen Förderrichtlinien von KfW und BAFA werden zum Neustart am 21.07.2026 erwartet. Bis dahin sind einige Details noch nicht final:
- Ob und wie der iSFP die förderfähige Kostenobergrenze bei Einzelmaßnahmen weiterhin erhöht (bisher Verdopplung von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit)
- Die exakte neue Tilgungszuschuss-Tabelle für die Effizienzhaus-Stufen
- Die Höhe des neuen WPB-Bonus bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Ob der maximale Fördersatz von 70 % beim Heizungstausch und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen unverändert bleiben
Was bedeutet das für Ihr Vorhaben?
Früh handeln lohnt sich: Klimabonus und förderfähige Kosten sinken ab jetzt halbjährlich. Wir erstellen Heizlastberechnung und Antragsunterlagen, damit Ihr Antrag direkt nach dem Neustart am 21.07. eingereicht werden kann.
Für Sie wird die Förderung besser: bis 40 % Einkommensbonus, und mit Kind im Haushalt zählt Ihr Einkommen rechnerisch 10.000 € niedriger. Wir prüfen, welche Bonusstufe Sie erreichen.
Die Grundförderung bleibt. Beim iSFP-Bonus gilt künftig eine Mindestschwelle von 30.000 € Investitionsvolumen. Wir prüfen, wie Sie Ihre Maßnahmen am besten bündeln, sobald die Richtlinien final sind.
Häufige Fragen zur BEG-Reform 2026
- Kann ich jetzt noch einen Förderantrag zu den alten Konditionen stellen?
- Nur in einem Fall: Wenn Ihr Energieberater oder Fachbetrieb bereits vor der Umstellung eine Bestätigung zum Antrag (BzA, KfW) oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB, BAFA) erstellt hat, können Sie damit noch bis zum 20.07.2026 einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen (KfW bis 20:00 Uhr, BAFA bis 23:59 Uhr). Neue BzA und TPB werden während der Umstellungsphase nicht mehr ausgestellt. Wer noch keine hat, stellt seinen Antrag ab dem 21.07.2026 zu den neuen Konditionen.
- Was passiert mit meinem bereits gestellten oder zugesagten Antrag?
- Nichts. Bereits eingereichte Anträge werden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen zugesagt. Bereits zugesagte Förderungen sind verbindlich reserviert und werden nach Umsetzung der Maßnahme zu den alten Konditionen ausgezahlt.
- Wie hoch ist der Einkommensbonus nach der Reform?
- Der Einkommensbonus wird in drei Stufen gestaffelt: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (bisher 30 %), 30 % zwischen 30.000 und 40.000 Euro und neu 10 % zwischen 40.000 und 50.000 Euro. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten also mehr als bisher, und erstmals profitieren auch Haushalte bis 50.000 Euro.
- Was ist der neue Familienbonus?
- Lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt (Nachweis über die Meldebescheinigung), wird das für den Einkommensbonus maßgebliche zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert. Eine Familie mit 38.000 Euro Einkommen und Kind wird also wie ein Haushalt mit 28.000 Euro behandelt und erhält 40 % statt 30 % Einkommensbonus.
- Sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus wirklich?
- Ja. Zum Neustart der Förderung beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 % statt bisher 20 %. Anschließend sinkt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028 vollständig. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung tauschen möchte, sichert sich mit einer frühen Antragstellung den höheren Bonus.
- Verdoppelt der iSFP weiterhin die förderfähigen Kosten?
- Das ist noch nicht abschließend geregelt. Sicher ist: Der iSFP-Bonus bleibt bestehen, wird aber künftig erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Wie das Zusammenspiel mit der Kostenobergrenze im Detail aussieht, legen die neuen Förderrichtlinien fest, die zum 21.07.2026 erwartet werden. Wir aktualisieren diese Seite, sobald die Richtlinien veröffentlicht sind, und beraten Sie zum jeweils aktuellen Stand.
- Lohnt sich der Heizungstausch nach der Reform noch?
- Ja. Die Grundförderung von 30 % bleibt für alle Antragsteller bestehen, alle bisher geförderten Heizungen bleiben förderfähig, und für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen steigt die Förderung durch den gestaffelten Einkommensbonus und den Familienbonus sogar. Durch die Degression von Klimabonus und förderfähigen Kosten gilt aber: Je früher Sie tauschen, desto höher die Förderung.
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